Fonds zielgerichtet und bürokratiearm einsetzen / VKD-Präsident Dirk Köcher im DRG-Forum zum Transformationsfonds
(Berlin) - Krankenhauspolitik nach der Wahl – wie geht es für die Kliniken nun weiter? Die Zukunft ihrer Krankenhäuser bewegte die mehr als 2.000 Teilnehmer beim diesjährigen DRG-Forum im ECC Berlin. Obschon die Krankenhausreform beschlossen ist, sind noch immer viele Fragen offen. Der Bibliomed-Verlag, Veranstalter der renommierten Konferenz, hatte für das umfangreiche Programm Referenten aus allen Bereichen – aus Politik und Kliniken, aus Krankenkassen und Wissenschaft, gebeten, ihre Expertise in Vorträgen und Diskussionen einzubringen.
Der Bibliomed-Verlag, Veranstalter der renommierten Konferenz, hatte für das umfangreiche Programm Referenten aus allen Bereichen – aus Politik und Kliniken, aus Krankenkassen und Wissenschaft, gebeten, ihre Expertise in Vorträgen und Diskussionen einzubringen.
Eine wichtige Frage, die aktuell die Gemüter in den Geschäftsführungen der Kliniken bewegt, war die nach der Zukunft des Transformationsfonds zur Finanzierung der Krankenhausreform. Befeuert wurden hier die Diskussionen durch die Ankündigung eines Sondervermögens für die Infrastruktur durch die künftige Regierungskoalition.
In der Session „Transformationsfonds – zielgerechte Förderspritze oder Milliardengrab?“ machte VKD-Präsident Dirk Köcher nicht nur klar, welche positiven Aspekte der Fonds zur Finanzierung der Krankenhausreform haben kann. Er legte auch dar, wo dieser Fonds noch nachgebessert werden muss, um seine Ziele tatsächlich zu erreichen.
„Unsere Erwartungen an den Transformationsfonds sind, dass die Projekte eine hundertprozentige Förderung erhalten, ohne einen bisher in der Regel im Rahmen der Einzelförderung geforderten Eigenanteil leisten zu müssen – was sie vielfach nicht leisten können, da die DRG-Vergütung lediglich die Betriebskosten abdeckt und keinen Anteil für Investitionen vorsieht. Wir erwarten dementsprechend ebenfalls, dass es bei der Investitionsfinanzierung durch die Länder keine Einschränkungen der Pauschal- und Einzelförderung gibt, dass also die Länder ihre Verpflichtungen wie vorgesehen erfüllen“, so der VKD-Präsident.
Bisher gebe es acht Fördertatbestände, die für sehr konkrete Projekte vorgesehen seien. Es gehe dabei nicht um die Sanierung bestehender Infrastruktur. Die Unterscheidung zwischen Bestandssanierung und Erweiterung wird allerdings nicht einfach zu trennen sein, weshalb nicht nur der VKD sondern auch die Bundesländer eine Aufweichung dieser Regelung fordern. Kritisch zu sehen sei ebenfalls, dass bisher keine Förderung für den Anschluss ambulanter Investitionen bei der Umwandlung von Kliniken in Level Ii bzw. Sektorenübergreifende Einrichtungen vorgesehen sei. Ferner sind Psychiatrien sowie die Hochschulkliniken bisher nicht explizit aufgeführt.
Dass es eine Prüfung des Insolvenzrisikos der antragstellenden Kliniken geben soll, dass zudem das Risiko einer Rückzahlungsforderung gezahlter Fördermittel bestehe, widerspreche zudem dem Sinn und Ziel des Transformationsfonds. Die Frist zur Rückforderung gezahlter Fördermittel sollte daher auf jeden Fall von bisher zwei auf fünf Jahre verlängert werden. Der Blick auf aktuelle Bauprojekte in vielen Branchen zeige, dass diese aus den verschiedensten Gründen, die nicht beim beauftragenden Krankenhaus liegen müssen, sich gegebenenfalls deutlich verzögern kann.
Ab Mitte dieses Jahres soll es erstmals möglich sein, bis zum 30. September 2025 Fördermittel aus dem Transformationsfonds für 2026 zu beantragen. Dass dabei eine Verknüpfung mit den Vorgaben aus dem KHVVG vorgesehen ist, die in dieser ersten Förderperiode ab 2026 aber noch nicht bekannt sein werden – also etwa die Zuordnung zu Leistungsgruppen und die damit verbundenen Anforderungen an Mindestmengen – gebe den Krankenhäusern nur wenig Planungssicherheit und könne Genehmigungen auch verzögern. Das konterkariere dann auch das Ziel zügiger Strukturveränderungen.
Dirk Köcher sprach aber auch ein grundlegendes Problem des Transformationsfonds an – die vorgesehene Finanzierung je zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenkassen und durch die Bundesländer. Während die derzeit klammen Krankenkassen Klagen dagegen vorbereiteten, konnten die Bundesländer in den vergangenen Jahren bereits die notwendigen Investitionsmittel für die Krankenhäuser in nicht ausreichendem Maße aufbringen. Ob sie diese Pflicht daher zusätzlich realisieren könnten, sei fraglich.
Wie die Finanzierung abgesichert werden kann, ist daher eine wesentliche Frage.
Hoffnung liegt nun auf dem am Dienstag voriger Woche im Bundestag beschlossenen Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro. Bisher ist allerdings nicht definiert, wofür dieses Schuldenpaket konkret eingesetzt werden soll. Die vorgesehene Finanzierung von Wirtschaft und Infrastruktur muss noch konkretisiert werden. „Der VKD dringt darauf, dass die Politik im Bund auch die Finanzierung des Transformationsfonds mit Mitteln des Sondervermögens auf eine stabile Basis stellt, die er bisher nicht hat“, erklärte der VKD-Präsident
Dirk Köcher erinnerte ergänzend daran, dass bereits seit Ende der neunziger Jahre die notwendige Investitionsquote der Krankenhäuser von sieben bis acht Prozent immer weiter unterschritten wurde. Derzeit liege sie nur noch bei etwa 3,5 Prozent. Wie bereits ausgeführt, findet der oft durch die Sozial- und Gesundheitsministerien der Länder von den Häusern geforderte Eigenanteil für Investitionen in den DRGs keine Berücksichtigung. Wenn ein Krankenhaus keine Möglichkeit habe, diese aufzubringen, könnten Einzelfördermittel nicht abgerufen werden. Verschärft werde die finanzielle Situation der Häuser nach Corona noch durch die massive Inflation. Für die Stabilität der Krankenhausversorgung wäre es daher ebenfalls wichtig, den Kliniken auch in dieser Hinsicht Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Mit den Teilnehmern wurde im Panel Transformationsfonds auch die Gefahr der weiteren Inflation der Baukosten diskutiert. Wenn das Sondervermögen von 500 Mrd. Euro in der Bauindustrie in die Umsetzung geht, dann ist mit Engpässen bei Planern, Baufirmen und Materialien zu rechnen, was wiederum zu steigenden Kosten führen wird.
„Die beschlossene Transformation des Krankenhausbereichs als wesentlicher Infrastruktur für die Bürger im Krankheitsfall, inzwischen aber auch für die Vorbereitung Deutschlands auf Krisen und für den Verteidigungsfall, benötigt eine stabile finanzielle Basis“, so Dirk Köcher. Dafür müsse die Politik im Bund sorgen.
Der Bundesrat hat parallel zum DRG-Forum am Freitag die vom Bundestag am Dienstag zuvor beschlossenen Schuldenpakete für Verteidigung und für Infrastruktur sowie auch die Rechtsverordnung für den Transformationsfonds beschlossen. Die Änderungswünsche der Bundesländer wurden in der Rechtsverordnung zum Transformationsfonds nicht aufgenommen, sondern dem BMG zur Anpassung im weiteren Verfahren mitgegeben. Hier ist nun zu hoffen, dass die neue Bundesregierung mit den Bundesländern sowie den Partnern der Selbstverwaltung und Verbänden wieder zu einem Arbeitsmodus zurückfindet, der die praktische Sicht berücksichtigt, damit die nun immer offener zu Tage tretenden Probleme des KHVVG in der Umsetzung noch an die Realität angepasst werden können.
Hintergrund
Der Transformationsfonds ist wesentlich, weil daraus Projekte im Rahmen der Krankenhausreform finanziell unterstützt werden sollen. Der Entwurf der „Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (KHTFV) definiert, welche Projekte künftig aus Mitteln des Fonds gefördert werden können. Dafür sollen insgesamt 50 Milliarden Euro über 10 Jahre von 2026 bis 2035 zur Verfügung stehen. Von Beginn an umstritten ist, dass diese Mittel hälftig aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen und den Bundesländern zusätzlich zu deren landeseigenen Investitionsmitteln kommen sollen, um inzwischen dringend notwendige Investitionen, etwa für Verteidigung und Krisenfestigkeit, zu finanzieren. Das ist den meisten Krankenhäusern aus eigener Kraft aber nicht möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD), Andreas Tyzak, Pressesprecher(in), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911