Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Fokustage zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert politische Unterstützung für die Durchsetzung von Gleichstellung auch in der Privatwirtschaft. Auf seinen Social-Media-Kanälen wird er in der kommenden Woche die Aufmerksamkeit auf bestehende Missstände richten und vom 13. bis zum 17. Januar 2025 in fünf zentralen Thesen den Handlungsdruck sowie die Handlungsmöglichkeiten offenlegen. Grundlage bildet die aktualisierte djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft, die um konkrete Handlungshinweise für Unternehmen und Interessenvertretungen ergänzt wurde. „Mit der Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft zeigen wir, dass es praktikable, nicht überfordernde und effektive Lösungen gibt, Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen herzustellen“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Nötig ist das, weil die Arbeit von Frauen gerade in der Privatwirtschaft nach wie vor strukturell erschwert und systematisch abgewertet wird. Selbst 30 Jahre nach Einführung von Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz belegen Indikatoren wie der Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap oder auch der Digital Gender Gap die strukturellen Benachteiligungen. Frauen können nicht so viel arbeiten, wie sie wollen, haben trotz gleicher Qualifikation nicht den gleichen Zugang zu Jobs und Positionen wie Männer, bekommen weniger Entgelt und Rente trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit und werden vom betrieblichen Arbeitsschutz nur unzureichend erfasst. Kurz, der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag ist noch nicht erfüllt.

Es wäre also fatal und ein Verfassungsbruch, Gleichstellungspolitik auf Eis zu legen. Daher adressiert die djb-Konzeption sowohl den Gesetzgeber als auch Unternehmen und Interessenvertretungen. Im ersten Teil fordert sie den Gesetzgeber auf, endlich ein wirksames, umfassendes und für alle geltendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu schaffen. Das gibt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen, um realisierbare Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Unabhängig davon haben die Unternehmen und Interessenvertretungen aber bereits nach dem geltenden Recht die Verantwortung, diskriminierungsfreie Strukturen zu schaffen. Sie sollten dies auch tun, um von erheblichen Wettbewerbsvorteilen und Produktivitätssteigerungen zu profitieren. Dazu enthält der zweite Teil der djb-Konzeption wichtige Handlungshinweise, wie und in welchen Bereichen Unternehmen sich auf den Weg machen sollen. Diese können auch als Grundlage für die Formulierung konkreter rechtspolitischer Forderungen in der gleichstellungspolitischen Lobbyarbeit genutzt werden.

„Insbesondere Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen müssen dafür Sorge tragen, dass Gleichstellung in der Erwerbsarbeit ein zentrales Thema der Gestaltung von Arbeit bleibt“, fordert Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Anke Gimbal, Geschäftsführer(in), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0

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