Förderung wasserstofffähiger Kraftwerke: VKU zur Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission
(Berlin) - Anlässlich der Grundsatzeinigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die Förderung neuer wasserstofffähiger Kraftwerke sagt ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
"Die Einigung auf wesentliche Eckpunkte ist ein wichtiges Signal, das wir begrüßen. Als Backup zur Absicherung der fluktuierenden Wind- und Solarstromerzeugung sind in den kommenden Jahren große Fortschritte beim Ausbau neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten erforderlich, die klimaneutrale Brennstoffen wie Wasserstoff einsetzen oder perspektivisch einsetzen werden. Viele Unternehmen der kommunalen Energiewirtschaft sind zu solchen Investitionen bereit. Für konkrete Investitionsentscheidungen fehlen aktuell aber entscheidende Grundlagen. Mit Blick auf die Umsetzungszeiträume von Kraftwerksprojekte ist schnelles Handeln jetzt wesentlich.
Um Investitionen in neue gesicherte Kraftwerksleistung, beziehungsweise die Ertüchtigung bestehender Anlagen im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu ermöglichen, müssen die wirtschaftlichen Herausforderungen und Risiken adressiert und gangbar gemacht werde. Dazu braucht es staatliche Förderung und Absicherung. Wichtig sind nun eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung und die Vorlage der vollständigen Kraftwerkstrategie, in der konkrete Rahmenbedingung für den Kraftwerkszubau festgelegt sind.
Insbesondere der systemische Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollte als eine Säule der Kraftwerksstrategie Berücksichtigung finden. Das jetzige KWKG, das Investitionsentscheidungen unterstützen würde, deckt nur den Zeitraum bis 2026 ab. Zudem fehlt hier die systemische Gesamtbetrachtung und eine ganzheitliche Perspektive zum Einsatz klimaneutraler Brennstoffe, insbesondere Wasserstoff. Die Versorgung mit Wasserstoff zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen muss angestrebt und eine Anbindung an die dazu notwendige Infrastruktur garantiert werden. Das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) sollte weiterentwickelt und verlängert werden.
Parallel muss das Marktdesign dahingehend entwickelt werden, dass die Vorhaltung von regelbaren Kapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Form eines Kapazitätsmarktes honoriert wird. Wichtig ist, dass alle im Rahmen einer vorgezogenen Kraftwerksstrategie getätigten Investitionen auch in einem künftigen Marktdesign Bestand haben. Die größtmögliche Kompatibilität kurz- und mittelfristiger Übergangsregelungen mit dem späteren Marktdesign ist für ein Gelingen des Transformationsprozesses entscheidend."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
Alexander Hauk, Pressesprecher
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