Förderalismus-Reform: Kommunen müssen beteiligt werden
(Berlin) - Wenn Bundestag und Bundesrat eine Verfassungskommission zur Förderalismus-Reform bilden, müssen auch die Städte und Gemeinden darin vertreten sein, sagte Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte und Gemeindebundes in Berlin zu den Beratungen der Fraktionsvorsitzenden des Bundestages am 26. August über die Bildung einer Verfassungskommission. Eine solche Kommission dürfe nicht nur aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates bestehen.
Die notwendige Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung kann nur gelingen, wenn dabei auch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt. Dafür wollen die Kommunen in der Kommission mitarbeiten.
Zu verweisen ist auf das Beispiel des Österreich-Konvents, der seit Ende Juni an einer Staatsreform in Österreich arbeitet. Dort sind die Kommunen neben der Bundesregierung, den höchsten Gerichten, den Ländern und den Parlamenten mit Sitz und Stimme vertreten.
Wir haben bereits vor einigen Wochen Bundestagspräsident Thierse und die Fraktionsvorsitzenden um Unterstützung für unser Anliegen gebeten und hoffen, dass sich die Parlamentarier für eine erweiterte Zusammensetzung der Deutschen Verfassungskommission einsetzen. Eine so wichtige Frage wie diese Verfassungsreform sollte nicht im engsten Kreis und über die Köpfe der Betroffenen hinweg beraten werden, so Lübking weiter.
Neben der Reform von Gesetzgebungszuständigkeiten und dem Abbau von Mischfinanzierung muss der Verfassungsreformprozess einem dritten Aspekt Rechnung tragen: Ein stärkerer Schutz der kommunalen Selbstverwaltung im Grundgesetz. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies ohne eine Verfassungsänderung nicht geht. Dies zeigt auch die katastrophale Finanzlage der Kommunen. Im Jahre 2003 werden die Kommunen mehr als 10 Mrd. Euro weniger einnehmen, als sie ausgeben müssten. Durch das Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben sind der kommunalen Selbstverwaltung praktisch die finanziellen Grundlagen entzogen.
Dies liegt auch daran, dass der Bund in der Vergangenheit mit Zustimmung der Länder mehrfach milliardenteure Aufgaben direkt den Kommunen zugewiesen hat, ohne für deren Finanzierung zu sorgen. Beispiele sind der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Grundsicherung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher, die Möglichkeiten des Bundes zu einer solchen direkten Aufgabenübertragung einzuschränken. Außerdem muss das Konnexitätsprinzip nach dem Motto Wer bestellt, bezahlt verfassungsrechtlich verankert werden. Für die Ausnahmefälle, in denen der Bund den Kommunen Aufgaben direkt überträgt, muss er die Kosten übernehmen. Daher fordert der kommunale Spitzenverband außerdem ein verfassungsrechtlich verankertes Anhörungsrecht der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle und Kontaktadresse:
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