Föderalismusreform muss Kommunen stärken
(Berlin) - Die Föderalismuskommission wird nur erfolgreich sein, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger spüren, dass ihnen die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung etwas bringt. Die Föderalismusreform muss daher auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken. Denn in den Kommunen wird direkt über die Lebensqualität für die Menschen entschieden. Dies forderte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Mitglied in der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung anlässlich der konstituierenden Sitzung der Föderalismuskommission am 7. November in Berlin.
Bisher wird nur über zwei Themen gesprochen: die Reform von Gesetzgebungszuständigkeiten und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Jede stabile Plattform braucht aber drei Beine. Daher muss der Verfassungsreformprozess einem dritten Aspekt Rechnung tragen (dritte Säule der Reform): ein stärkerer Schutz der kommunalen Selbstverwaltung im Grundgesetz, so Landsberg weiter.
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass dies ohne eine Verfassungsänderung nicht geht. Landsberg verwies auf die katastrophale Finanzlage der Kommunen. Im Jahre 2003 würden die Kommunen mehr als 10 Milliarden Euro weniger einnehmen als sie ausgeben müssten. Durch das Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben sind der kommunalen Selbstverwaltung praktisch die finanziellen Grundlagen entzogen, so Landsberg weiter.
Dies liege auch daran, dass der Bund in der Vergangenheit mit Zustimmung der Länder mehrfach milliardenteure Aufgaben direkt den Kommunen zugewiesen hat, ohne ausreichend für deren Finanzierung zu sorgen. Beispiele seien der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Grundsicherung. Landsberg forderte daher, die Möglichkeiten des Bundes zu einer solchen direkten Aufgabenübertragung einzuschränken.
Außerdem brauchen wir das Konnexitätsprinzip nach dem Motto Wer bestellt, bezahlt. Für die Ausnahmefälle, in denen der Bund den Kommunen Aufgaben direkt überträgt, muss er die Kosten übernehmen. Er forderte außerdem ein verfassungsrechtlich verankertes Anhörungsrecht der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren. Dazu gehört auch ein Konsultationsmechanismus nach österreichischem Vorbild. In Österreich kann der Bund die Kommunale Ebene nur belasten, wenn eine einvernehmliche Regelung über die Kosten getroffen wurde. Kommt keine Vereinbarung zustande, trägt die Ebene die Kosten, die die Regelung veranlasst hat.
Außerdem fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein Programm, um die Qualität der Gesetzgebung insgesamt zu verbessern. Dazu gehören neue Instrumente wie eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung, die Befristung von Gesetzen, die Einführung eines Gesetzes-TÜV und die regelmäßige Prüfung von Gesetzen nach Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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