Flugverbot beeinträchtigt Geschäftsabläufe im norddeutschen Groß- und Außenhandel / Nachtflugverbot vor allem für Frachtmaschinen sollte ausgesetzt werden
(Hamburg) - "Das anhaltende Flugverbot in weiten Teilen Europas beeinträchtigt zunehmend die Geschäftsabläufe im norddeutschen Groß- und Außenhandel. Deshalb müssen die durchgeführten Tests zügig mit Sachverstand ausgewertet werden, um die tatsächlichen Risiken abzuschätzen. Die Fluggesellschaften sollten auf Basis dieser Analyse selbst entscheiden können, auf welchen Strecken sie fliegen", forderte AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse heute (19. April 2010) in Hamburg.
Viele im Ausland eingesetzte Mitarbeiter sitzen weltweit fest; Geschäftskunden können nicht in ihre Heimatländer zurückkehren. Bei Geschäftskunden aus China oder dem Nahen Osten gebe es Probleme bei der Verlängerung der Visa, die jetzt abgelaufen sind oder in Kürze ablaufen. Ein weiträumiges Ausweichen auf Flughäfen, die kurzfristig ihren Betrieb wieder aufnehmen könnten, sei teilweise nicht möglich, wenn Ein- und Ausreiseland fest bestimmt sind.
"Bei den Warenströmen gibt es Verzögerungen, weil die zur Abwicklung benötigten Akkreditive und Warendokumente nicht rechtzeitig am richtigen Ort sind. Das führt zu erheblichen Kosten," sagte Kruse. Auch blieben dringend benötigte Ersatzteile für Maschinen, Kraftfahrzeuge oder Schiffe am Boden, die kurzfristig per Luftfracht versendet werden. "Das Nachtflugverbot, vor allem für Frachtmaschinen, sollte ausgesetzt werden, bis sich die Lage wieder normalisiert hat", forderte der AGA-Präsident.
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