Flughafenfinanzierung / Morgen richtungsweisende Debatte im EU-Parlament zu den Beihilfe-Leitlinien / Flughafenverband ADV verlangt Änderungen am vorliegenden Kommissionsentwurf
(Berlin) - Mit neuen Vorgaben regelt Brüssel, unter welchen Voraussetzungen Flughäfen eine Förderung der öffentlichen Hand erhalten können. In einem Umfeld, in dem in Europa von 480 Flughäfen über 400 Verluste schreiben, sind die Vorschläge der EU-Kommission aus Sicht des Flughafenverbandes ADV schlicht marktfremd.
"Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission ist marktfremd und geht an den Erfordernissen des Luftverkehrs vorbei", so das Urteil von Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. In Europa schreiben von 480 Flughäfen über 400 Verluste. Die Vorschläge der EU-Kommission würden in weiten Teilen Süd- und Osteuropas zu einer Schließung der Flughäfen führen. Aber auch in Deutschland wären viele Flughäfen von der Brüsseler Neureglung betroffen. Alle deutschen Flughäfen spüren deutlich die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die schwierige Wettbewerbssituation der Airlines und die nationalen Belastungen durch die Luftverkehrsteuer. In einer Zeit, in der Fluggesellschaften Strecken streichen und Flughafenentgelte sinken, gelingt es aktuell nur noch sechs der 22 internationalen Verkehrsflughäfen mit einem positiven Nettoergebnis abzuschließen.
"Wenn jetzt Flughäfen ohne Berücksichtigung der Situation vor Ort und nur orientiert an starren Kriterien hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit beurteilt werden sollen, entmachtet die EU-Kommission die nationale Politik und handelt gegen jede Marktlogik. Wir appellieren daher an das Europäische Parlament, Änderungen einzufordern", erläutert Ralph Beisel und ergänzt: "Wir brauchen in Deutschland keine neuen Flughäfen, aber eine Perspektive für unser bewährtes Flughafensystem. Wo eine wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit für einen Flughafen gegeben ist, muss bei kleinen Flughäfen auch eine öffentliche Unterstützung für einen ausreichenden Zeitraum möglich sein". Auch die ADV spricht sich gegen dauerhafte Betriebssubventionen für Flughäfen aus. Eine Unterstützung durch die Gesellschafter muss jedoch für eine angemessene Übergangszeit von zehn Jahren möglich bleiben. Die EU-Kommission will hingegen kleineren Flughäfen nur noch unflexible Zeitfenster einräumen, innerhalb derer Betriebsbeihilfen durch die öffentliche Hand erlaubt sind.
Der Flughafenverband fordert zudem, dass auch künftig Einzelfallentscheidungen über die Förderung größerer Investitionen in Sicherheits- und Flugbetriebsanlagen möglich sein müssen. "Es ist kurzsichtig, nur nach Kriterien wie der Flughafengröße zu entscheiden. Die EU-Kommission verkennt, dass bei Infrastrukturmaßnahmen immer ein langer Atem notwendig ist. Häufig vergehen viele Jahre, bis Bauvorhaben an Flughäfen abgeschlossen und profitabel sind", so Ralph Beisel weiter und resümiert: "Flughäfen schaffen gesellschaftlichen Wohlstand, sichern Arbeitsplätze und sind ein volkswirtschaftliches Pfund. Verantwortliche EU-Luftverkehrspolitik erfordert Augenmaß statt bürokratischer Regelwerke."
Hinweis: Das ADV-Positionspapier zum Entwurf der EU-Kommission für neue Beihilfeleitlinien kann unter http://www.adv.aero/fachbereiche-themen/recht/eu-beihilferecht/ abgerufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)
Friederike Langenbruch, Pressesprecherin
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