Pressemitteilung | Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts

Flughafen Tempelhof: Gericht wird Gutachten vorenthalten

(Berlin) – Ein einmaliger Vorgang ist es, dass ein erstelltes Gutachten zur Bedeutung des Geschäftsflugverkehrs in Tempelhof für den Wirtschaftsstandort Berlin unter Verschluss gehalten werde, so der Verkehrsplaner und Gutachter TU-Prof. Wilfried Legat gegenüber der Baukammer Berlin. Der Senat, der das Gutachten kenne, habe nicht das Recht, wissenschaftliche Erkenntnisse den Gerichten und der Öffentlichkeit vorzuenthalten und in der Schublade zu versenken.

Das Gutachten, das in diesem Jahr im Auftrag der Marketinggesellschaft Partner für Berlin erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Flughafen Tempelhof für den Geschäftsflugverkehr, mithin für die Berliner Wirtschaft unentbehrlich sei. Es basiert auf einem Umfrageergebnis aus der Befragung von rd. 200 Berliner Firmen, die maßgeblich am Wertschöpfungsprozess dieser Stadt beteiligt sind. Daraus ergibt sich, dass bei der Verlegung des Geschäftsflugverkehrs von Tempelhof nach Schönefeld nicht nur der geschäftliche Flugverkehr der Firmen deutlich zurückgefahren werden müsste, es drohte vielmehr die Standortaufgabe der betroffenen Unternehmen in Berlin. Auch neben Schönefeld bliebe es unverzichtbar für den Ambulanz , den Regierungs- und den Geschäftsflugverkehr, Tempelhof mit seiner einmaligen Infrastrukturanbindung anzufliegen, so Legat. Tempelhof mache Schönefeld keine Konkurrenz, verschaffe vielmehr Berlin einen gewaltigen Standortvorteil. Es sei nicht nachvollziehbar, warum wider besseres Wissens eine intakte Infrastruktur mit allen Mitteln zerstört werde und hierzu in nahezu sträflicher Weise Fakten unterdrückt oder verdreht würden. Die so betriebene Schließung von Tempelhof grenze an einen Schildbürgerstreich des Senats zum Nachteil der dringend benötigten Wirtschaftsfortentwicklung der Stadt.

Die Baukammer meint: Wer wissenschaftliche Erkenntnisse bei Seite schiebt, weil sie nicht genehm sind, setzt sich dem Verdacht aus, zynisch und zutiefst unredlich zu handeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Gutsmuthsstr. 24, 12163 Berlin Telefon: 030/79744300, Telefax: 030/79744329

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