Flexibilisierungsregelungen und maßvolle Entgelterhöhung prägen Tarifabschluss in der kunststoffverarbeitenden Industrie
(Wiesbaden) - In Wiesbaden haben sich die Tarifpartner der kunststoffverarbeitenden Industrie auf einen Tarifabschluss für die rund 23.000 Beschäftigten in Hessen geeinigt. Die Vergütungssätze werden rückwirkend ab 1. November 2004 um 1,3 Prozent erhöht. Darüber hinaus wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 3 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts vereinbart. Aus wirtschaftlichen Gründen können Arbeitgeber und Betriebsrat die Einmalzahlung flexibel regeln oder sogar einen Wegfall vereinbaren. Auszubildende erhalten eine Erhöhung von acht Euro monatlich und sind von der Einmalzahlung ausgenommen.
Die Tarifvertragsparteien beschlossen darüber hinaus einen Tarifvertrag Zukunft durch Ausbildung abzuschließen. Danach soll die Zahl der Ausbildungsplätze bis 2007 um insgesamt 7 Prozent gesteigert werden. Die Steigerungsgröße für das Ausbildungsjahr 2005 beträgt 2 Prozent, bezogen auf die Ausgangszahl 105 im Jahr 2003.
Die Tarifvertragsparteien vereinbarten ferner einen Tarifvertrag zur Qualifizierung. Ziel ist die Sicherung eines hohen Qualifikationsniveaus zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Durch eine Modifikation des Manteltarifvertrages können Arbeitgeber und Betriebsrat in Zukunft durch freiwillige Betriebsvereinbarungen bei Jahresarbeitszeitmodellen den Zeitausgleich auch außerhalb des 12-Monatszeitraums regeln. Diese Übergangslösung gilt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bis zur Einigung über das In-Kraft-Treten eines Tarifvertrages zu Langzeitkonten, der von beiden Seiten angestrebt wird. Zur abschließenden Lösung soll eine gemeinsame Kommission eingerichtet werden.
Schließlich konnten sich die Arbeitgeber mit ihrem Wunsch durchsetzen, die Ruhezeiten bei Schichtarbeit um bis zu zwei Stunden kürzen zu können. Vereinbart wurde ferner ein erweiterter Rahmen beim Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse. Die Anzahl der Verlängerungen kann mit Zustimmung des Betriebsrats auf sechs und die Höchstdauer der Befristung auf 36 Monate angehoben werden.
Alle drei Modifikationen des Manteltarifvertrages zu Jahresarbeitszeitmodellen außerhalb des 12-Monatszeitraumes, zu Ruhezeiten und zu Befristungen von Arbeitsverhältnissen sollen zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet werden. Während dieses Befristungszeitraumes soll darüber hinaus eine gemeinsame Kommission die Tarifvertragswerke der kunststoffverarbeitenden Industrie soweit wie möglich vereinheitlichen und straffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
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