Flächenverbrauch und Wettbewerbsverzerrungen belasten die Landwirtschaft / BWV-Delegierte fordern verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Boden
(Mainz) - Als kritisches Beispiel führte Hartelt die Ausgestaltung der Öko-Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU an, mit denen zusätzliche Umwelt- und Klimaleistungen der Betriebe gefördert werden. In Deutschland führten komplizierte, praxisferne und schlechtbezahlte Maßnahmen dazu, dass bundesweit nur rund 61 Prozent des Budgets, beantragt wurden. In Frankreich hingegen wurden die Finanzmittel durch ein einfaches, niederschwelliges Punktesystem vollständig abgerufen. Das Potential der Öko-Regelungen für Umwelt und Klima blieb hierzulande ungenutzt und zusätzlich fehlt den Betrieben Geld.
Auch die ungleiche Betroffenheit bei den Plänen der EU-Kommission zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation) ist aus Sicht des BWV-Präsidenten nicht vermittelbar. In Deutschland wäre vom vorgesehenen Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Schutzgebieten deutlich mehr Fläche betroffen, als im Nachbarland. Unabhängig davon sei die pauschale Reduktion von Pflanzenschutzmitteln absolut nicht zielführend hinsichtlich der Förderung von Biodiversität. Hier habe der Berufsstand nachweislich bessere Lösungen. Derzeit fehle aber die Bereitschaft in der Politik, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um diese wirksamen und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen zu bezahlen, die vom Markt nicht honoriert werden.
Eine undifferenzierte Extensivierung der Landwirtschaft führt zudem indirekt zu Flächenverbrauch, der in jüngster Zeit sowieso schon stark angestiegen ist. In Rheinland-Pfalz gibt es nach einem längeren Zeitraum mit Werten von unter einem Hektar pro Tag aktuell wieder einen dynamischen Anstieg. Mit zuletzt 8,6 Hektar pro Tag ist der Flächenverbrauch vom politischen Ziel der Landesregierung "Netto-Null" sehr weit entfernt.
In einer Resolution forderten die Delegierten daher die politisch Verantwortlichen dazu auf, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren und perspektivisch vollständig zurückzufahren.
Mit Blick auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien muss bei Photovoltaikanlagen der Grundsatz Dachfläche vor Freifläche gelten, um den Zubau landwirtschaftlicher Fläche zu reduzieren. Vor einer Neuausweisung von Wohn- oder Gewerbegebieten sind bereits erschlossene Flächen - nach dem Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung - besser zu nutzen. Darüber hinaus darf die Kompensation von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu keinem weiteren Rückgang landwirtschaftlicher Nutzfläche führen. Ausgleichsmaßnahmen sind produktionsintegriert als Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen durchzuführen, die weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.
Landwirtschaftlich genutzte Böden sind nicht nur Ernährungsgrundlage, sondern erfüllen noch andere wichtige Funktionen. Sie sind Treibhausgassenke, Versickerungsfläche, Wasserspeicher, Lebens- und Erholungsraum. Vor diesem Hintergrund erwarten die Landwirte und Winzer in Rheinhessen und Pfalz einen verantwortungsvollen Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressource Boden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)
Pressestelle
Weberstr. 9, 55130 Mainz
Telefon: (06131) 62051, Fax: (06131) 620550