Flächen erhalten hat oberste Priorität
(München) - Am kommenden Mittwoch befasst sich der Bayerische Landtag gleich in zwei Tagesordnungspunkten mit dem Thema Flächenverbrauch: In der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen geht es um eine nachhaltige Flächennutzung, der Flächenverbrauch soll dabei auf höchstens 5 Hektar am Tag begrenzt werden. Und die Bayerische Staatsregierung stellt in einem Antrag Änderungen des Landesentwicklungsprogramms vor. "Der Erhalt von land- und forstwirtschaftlichen Flächen muss in der Diskussion zum Flächenverbrauch und Landesentwicklungsprogramm oberste Priorität haben. Landwirtschaftsflächen, die für die regionale Erzeugung hochwertiger Nahrungs- und Futtermittel langfristig in Bayern gebraucht werden, müssen erhalten werden", mahnt der Präsident des Bayerischen Bauernverbands Günther Felßner. "Die bayerische Politik insgesamt und die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms müssen wirksame Maßnahmen gegen den überbordenden Flächenverbrauch umsetzen", fordert Felßner.
"Der anhaltend hohe Verlust an Landwirtschaftsflächen in Bayern muss gestoppt werden, der durch großzügige Planungen bei Verkehrs- und Ansiedlungsprojekten, aber auch durch den Erwerb von Ausgleichsflächen leider Praxis ist", sagt Felßner. Die letzten Jahre habe die bayerische Landwirtschaft jährlich mehr als 5000 Fußballfelder als Bewirtschaftungsflächen verloren. "Es muss endlich Schluss damit sein, dass unsere Grundlage zur Ernährungssicherung gefährdet und unser Eigentum als Allgemeingut behandelt wird, über das jeder verfügen kann, wie er will", so Bauernpräsident Felßner.
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) bildet eine Gesamtkonzeption zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns und steckt den planungsrechtlichen Rahmen für die Regionalpläne ab. Darüber hinaus sollen im LEP Lösungsansätze für den demographischen Wandel, den Klimawandel und die Wettbewerbsfähigkeit gefunden werden. "Die Bauernfamilien spielen für die Bewältigung dieser Herausforderungen eine zentrale Rolle. Land- und Forstwirtschaft sind Teil der Lösung von Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln, Strom und Wärme, bei Klimaschutz, Biodiversität und Ressourcenschutz. Der Erhalt und die Förderung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft muss im Leitbild des LEP verankert werden", fordert Felßner weiter. Der ökonomischen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Rückgrat und Motor des ländlichen Raums, als wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber, sei über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rechnung zu tragen. Mehr als 1,1 Millionen Erwerbstätige sind in Bayern über die Land- und Ernährungswirtschaft und den Sektor Forst und Holz.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes greife den aktuell viel zu hohen Flächenverbrauch auf. "In der deutlichen Kritik am überzogenen Landfraß sind wir uns mit den Grünen einig", sagt Felßner. Der Gesetzentwurf berücksichtige aber leider nicht weitere, wichtige Anliegen des Bauernverbands. Insgesamt müsse eine intelligente, multifunktionale Flächennutzung planungsrechtlich als generelles Ziel vorgesehen werden. Auch müssten produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) sowie Ökopunkte anstelle des Erwerbs von Ausgleichsflächen gesetzlichen Vorrang bekommen. "Um Flächen für eine nachhaltige und multifunktionale Nutzung zu schützen, reicht der vorliegende Gesetzentwurf nicht aus", so Felßner.
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