Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Finanzmarktförderungsgesetz: Wichtiges Vorhaben mit entscheidenden Fehlern

(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) begrüßt die Verabschiedung des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes durch den Finanzausschuss des Bundestages. "Dieses Gesetz ist für die weitere Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von entscheidender Bedeutung", betont Dr. Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstandes des Bankenverbandes. "Gerade unter dem Gesichtspunkt der Finanzplatzförderung gibt es allerdings eine Reihe von kritischen Punkten", so Weber weiter.

Besonders problematisch sei es, zum jetzigen Zeitpunkt Regelungen für börsenähnliche Einrichtungen im nationalen Alleingang zu treffen. Die Regulierung außerbörslicher Systeme würde derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie kontrovers diskutiert und in absehbarer Zeit als EU-Richtlinie verabschiedet. Der deutsche Gesetzgeber sollte es sich und der Finanzwirtschaft nicht aufbürden, innerhalb kurzer Zeit zwei nicht aufeinander abgestimmte Regelungsansätze umsetzen zu müssen.

Der Bankenverband sicherte bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus volle Unterstützung zu. Das isolierte Verbot von Leerverkäufen in Deutschland führe aber international zu Irritationen und schädige den Finanzplatz. In der Praxis käme ein Verbot zudem zu spät, um den Terroristen die finanzielle Grundlage zu entziehen.

"Unsere Bedenken gegen den automatisierten Abruf von Kontoinformationen über alle 400 Millionen Konten zur Unterstützung der Strafverfolgung - das so genannte "Rüsselverfahren" - gelten unverändert," bekräftigt Weber einen weiteren Kritikpunkt des BdB. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und beeinträchtige das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, zumal keine ausreichenden Kontrollen des Verfahrens im Gesetz vorgesehen seien. Die Banken schlagen daher alternativ ein Anfrage-System vor. Dabei würden Anfragen der Bankenaufsicht zur Verfolgung terroristischer Aktivitäten, der Geldwäsche und unerlaubt betriebener Bankgeschäfte auf gesichertem elektronischem Wege nahezu "realtime" an die Banken weitergeleitet, die dann ihrerseits umgehend der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die erwünschten Auskünfte erteilen würden. Manfred Weber: "Dieses Verfahren ist schnell, kostengünstig und birgt wesentlich weniger Risiken bei der Datenübermittlung".

Die Verpflichtung der Banken, Daten ihrer Kunden zu "screenen", um Anhaltspunkte für Geldwäsche und andere Straftaten zu ermitteln, bedeute letztlich eine "bankinterne Rasterung" von Daten zur Unterstützung der Strafverfolgung. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff in die Verfassungsrechte der Kunden. Sofern ein "Konten-Screening" für erforderlich gehalten werde, müsse aus rechtsstaatlichen Gründen auf jeden Fall eine konkrete und eindeutige gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Nur so könnten die Bürger ebenso wie die Banken ersehen, welche Eingriffe in ihre Rechte zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerstkriminalität hingenommen werden müssten. "Diese Anforderungen an eine klare Gesetzesgrundlage", resümiert Weber, "werden von dem Gesetzentwurf auch nach dem Beschluss des Finanzausschusses immer noch nicht erfüllt".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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