Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Finanzmarktförderungsgesetz gefährdet Kundenkarten im Handel

(Berlin) - Vor einer Gefährdung der Kundenkarten des Einzelhandels warnte am 20. Februar in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Anlass ist die heutige Expertenanhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem auch die Umsetzung der Vorgaben der Brüsseler Richtlinie zur Herausgabe von elektronischem Geld vor.

Danach werden zukünftig auch die elektronisch gespeicherten Bonuspunkte, die Einzelhändler im Rahmen von Stadt- und Regionalkundenkarten ihren Kunden beim Einkauf versprechen und die bei allen beteiligten Händlern eingelöst werden können, als elektronisches Geld behandelt. "Laut dem Gesetzentwurf stellt diese Sammlung von Bonuspunkten in Hintergrundsystemen zukünftig ein sogenanntes bankerlaubnispflichtiges Geschäft dar. Es erfordert zwingend die Einschaltung einer Bank in die Sammlung und Verrechnung der Bonuspunkte", erläuterte Stefan Schneider, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer.

In Deutschland gebe es bereits viele funktionierende regionale Kundenkarten-Systeme wie etwa in Bocholt, Eichstätt, Essen, Kulmbach, Oldenburg, Ravensburg, Schleswig-Holstein, Schweinfurt oder Troisdorf. Mit ihnen versuchen die einheimischen Händler und Dienstleister, die Kaufkraft in der Stadt oder der Region zu halten und zu bündeln. Schneider warnte vor den fatalen Folgen des geplanten Gesetzes: "Wenn das Finanzmarktförderungsgesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird, werden diese Kundenkarten-Systeme vor einer schweren Belastungsprobe stehen. Ihre Fortexistenz steht dann auf der Kippe." Die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende EU-Richtlinie sehe für solche Systeme bis zu einem Bonuspunkte-Volumen von sechs Millionen Euro eine Ausnahmeregelung vor.

Damit würden diese von der Bankenaufsicht befreit werden, also keine Bank einschalten müssen. Schneider: "Der HDE fordert daher den Bundestag auf, diese Verzichtsregelung auch in das 4. Finanzmarktförderungsgesetz zu übernehmen, damit die für den regionalen, mittelständischen Handel wichtigen eigenen Bonussysteme nicht durch Regulierung gefährdet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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