Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Finanzierungssituation gefährdet mittelständische Baubetriebe

(Berlin) - Negative Entwicklungen in der Finanzierungssituation von mittelständischen Baubetrieben machen dem Handwerk wachsende Sorgen. Neben einer schwachen Eigenkapitalausstattung vieler Unternehmen und einer zunehmend restriktiven Kreditvergabe führen die sogenannten Gewährleistungsbürgschaften zu immer mehr Problemen.

Da diese Sicherheitsleistungen inzwischen bei rund 35 Prozent des Umsatzes liegen, sind die Anforderungen für mittelständische Betriebe in Anbetracht der relativ geringen Kapitalausstattung praktisch nicht mehr erfüllbar, betont der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin. Das wiederum bedeutet, dass mittelständische Betriebe tatsächlich zunehmend von Aufträgen mittleren und größeren Umfangs ausgeschlossen sind. Darin sieht das Handwerk eine ernsthafte Gefahr für den Bestand der mittelständischen Bauwirtschaft.

Der ZDH fordert deshalb eine Reduzierung der Anrechnungen von Bürgschaften im Kundenverhältnis der Banken auf 50 Prozent, um so auch zu einer Gleichbehandlung der Unternehmen gegenüber den Banken beizutragen. Denn nach dem KWG müssen Banken die Bürgschaften für Gewährleistungsansprüche als mittleres Risiko bei der Rechnung für Risikoaktiva nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 50 Prozent berücksichtigen.

In der Ausschreibungspraxis ist es dagegen heute Realität, dass - von Kleinstaufträgen abgesehen - eine Sicherheit zur Absicherung des Gewährleistungsrisikos des Auftraggebers meist in der Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme gefordert wird. Diese Sicherheit erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist, die überwiegend fünf Jahre beträgt. Dabei werden die Gewährleistungsbürgschaften seit der Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) vor vier Jahren nicht mehr zu 50 Prozent, sondern zu 100 Prozent dem Kreditrahmen der Handwerksbetriebe angerechnet.

Außerdem fordern die Auftraggeber zunehmend auch Vertragserfüllungsbürgschaften. Sie liegen zwischen fünf und 10 Prozent der Auftragssumme und belasten zusätzlich den Kreditrahmen. Alles in allem führen diese Verpflichtungen dazu, dass ein Betrieb für rund 35 Prozent der Auftragssumme Bürgschaften stellen muss. Großbetriebe sind von diesen Regelungen nicht betroffen, weil sie eine Konzernbürgschaft hinterlegen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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