Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Finanzgerichtsprozesse per Videokonferenz - Die Steuerberater sind grundsätzlich dafür

(Berlin) - „Moderne Kommunikationsmittel müssen auch im finanzgerichtlichen Verfahren eingesetzt werden“, so StB Helmut Schmitz, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zum Einsatz von Videokonferenzen bei Gerichtsverhandlungen anlässlich der Pressekonferenz des Finanzgerichts Köln am 15. Mai 2002. Zwar gibt es Fälle, die nicht im Wege der Videokonferenz durchgeführt werden sollten, insbesondere wenn der persönliche Eindruck von Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen eine Rolle spielt. In vielen anderen Fällen liegt der größte Nutzenvorteil in der Zeitersparnis, so Schmitz weiter.

Der Deutsche Steuerberaterverband fordert allerdings, dass Übertragungen ausschließlich mittels Datenverschlüsselung vorgenommen werden; nur so könne das Steuergeheimnis gewahrt werden.

Die Installation von Videokonferenzanlagen in den Finanzämtern sollte gefördert werden, so dass auch Steuerberater und andere Verfahrensbeteiligten sie nutzen können. Wegen der hohen Anschaffungs- und Fixkosten der Videokonferenzanlagen würde dies kleineren und mittleren Steuerberater-Kanzleien erleichtern, von der Neuregelung Gebrauch zu machen. Die laufenden Kosten eine Konferenzschaltung betragen ca. 18 € je halbe Stunde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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