Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Finanzausschuss: Empfehlungen des Bundesrates zurückweisen

(Berlin) - Die Bundesregierung müsse Änderungswünsche des Bundesrates zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts entschieden zurückweisen; dies fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bei der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Oktober. Diese Änderungswünsche würden einen tragenden Pfeiler der Unternehmensteuerreform einreißen und dürften deshalb keinesfalls in das Gesetz übernommen werden, begründet der DIHK seine Forderung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wolle der Gesetzgeber das Unternehmensteuerrecht fortentwickeln, an die internationale Entwicklung anpassen und so die Besteuerungssituation für die deutschen Unternehmen verbessern, ohne das dies mit einer größeren Nettoentlastung verbunden sei. Die Vorschläge des Bundesrates würden jedoch im Gegenteil zu einer massiven Verschlechterung der Situation führen. Positive Signale an internationale Investoren und belebende konjunkturelle Wirkungen würden von dem Gesetz mit Sicherheit nicht mehr ausgehen.

Die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen und Dividendeneinnahmen bei Kapitalgesellschaften sei eine zwingende Komponente des erfolgten Systemwechsels bei der Körperschaftsteuer. Die Anknüpfung der Gewerbesteuer an die entsprechende Vorschrift des Körperschaftsteuergesetzes sei steuersystematisch folgerichtig und dem Gesetzgeber hinsichtlich ihrer Auswirkungen nachweislich bekannt gewesen. Durch die vom Bundesrat geforderte Gewerbesteuerpflicht würde innerhalb einer Beteiligungskette eine steuerliche Gesamtbelastung entstehen, die trotz der Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 v.H. höher sei als unter dem alten Körperschaftsteuerrecht. Im übrigen würde so die erhoffte "Entflechtung der Deutschland-AG" ausbleiben, da diese maßgeblich auf der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne basiere.

Dies konterkariere das erklärte Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes, Umstrukturierungen zu erleichtern.

Es sei darüber hinaus den Unternehmen nicht zuzumuten, wenn das gerade erst im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz in einem zentralen Punkt wieder verändert werde. Zumal viele Unternehmen im Vertrauen auf die geltende Rechtslage bereits verbindliche Dispositionen getroffen hätten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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