Pressemitteilung | k.A.

Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen war 2007 doppelt so hoch wie der Länderfinanzausgleich und steuert mit 14,5 Milliarden Euro auf ein Rekordniveau zu

(Essen) - Betrug das Umverteilungsvolumen zwischen den Kassenarten 1995 (Einführung des RSA) noch 8,9 Mrd. Euro, stieg es bis zum Jahr 2000 bereits auf 12,0 Mrd. Euro. Und von 2006 auf 2007 legte es noch einmal von 14,3 Mrd. Euro auf 14,5 Mrd. Euro zu. Dies geht aus der ersten Gesamtschät-zung des Umverteilungsvolumens zwischen den gesetzlichen Kranken-kassen durch den Finanzausgleich der Krankenkassen (Risikostrukturausgleich, RSA) für das Jahr 2007 hervor, die der BKK Bundesverband gemacht hat.

Damit ist die Umverteilung durch den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen inzwischen doppelt so hoch wie der Länderfinanzausgleich der Bundesrepublik Deutschland. Der Länderfinanzausgleich im Jahr 2006 betrug 7,29 Milliarden Euro.

„Seit seiner Einführung vor zwölf Jahren wurde der Finanzausgleich zwischen den Kassen durch über 20 Gesetze und Verordnungen Jahr für Jahr verändert und stets ausgeweitet. Ziel einer Weiterentwicklung sollte es jetzt sein, die Finanzströme zwischen den Kassen einfacher, unbürokratischer und effizienter zu machen. Es sollte klar erkennbar sein, warum und wie viel Geld von A nach B fließt. Ich habe nicht den Eindruck, dass der Gesundheitsfonds diese Transparenz bieten wird“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes.

„Trotz eines Finanzausgleichs“, so Wolfgang Schmeinck weiter, „muss wirtschaftliches Handeln belohnt und nicht bestraft werden. Deshalb wäre es absurd, wenn z. B. die Verwaltungskosten der einzelnen Kassen im RSA ausgeglichen werden würden, was derzeit politisch geplant ist. Mit dem Versicherten-Solidarausgleich hat die BKK eine unbürokratische Reformalternative auf den Tisch gelegt, die darüber hinaus ohne Einheitsbeitrag auskommt und damit Raum für echten Wettbewerb lässt.“

Finanzausgleich entscheidet über die Höhe der Beitragssätze

Dem Risikostrukturausgleich wird vielfach vorgeworfen, dass seine Umverteilungswirkung zu gering sei. Die Zahlen zeigen jedoch, wie groß seine Wirkung tatsächlich ist. Denn ohne den RSA müssten die Beiträge der AOK um 4,38 Beitragssatzpunkte höher sein. Die Knappschaft (KBS) müsste sogar um 8,5 Beitragssatzpunkte hoch gehen. Der Beitrag der Betriebskrankenkassen hingegen wäre dann um 3,49 Beitragssatzpunkte niedriger.

Bis zu 1.483 Euro Umverteilung pro Mitglied

Innerhalb des solidarischen Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es gut und richtig, dass auch die Krankenkassen und ihre Mitglieder untereinander solidarisch sind. Doch dabei darf der Einzelne nicht überfordert werden. Umgerechnet auf die einzelnen Mitglieder wird deutlich, wie groß die finanzielle Zusatzbelastung ist: Über den RSA unter-stützte im vergangenen Jahr im Durchschnitt z. B. jedes einzelne BKK-Mitglied die AOK und andere Krankenkassen mit 829 Euro, jedes Mitglied einer Innungskrankenkassen zahlte rechnerisch 342 Euro und die Mitglieder Angestellten-Ersatzkasse zahlten immerhin 251 Euro pro Mitglied in den Ausgleichstopf. Gleichzeitig wurde jedes Mitglied der Knappschaft mit 1.483 Euro unterstützt, obwohl die Knappschaft zu den bundesweit günssigsten Krankenkassen gehört. Ein System, bei dem die günstigsten Krankenkassen die größte Unterstützung bekommen, braucht nicht mehr, sondern weniger Umverteilung.

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Florian Lanz, Presseabteilung Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

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