Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Finanzauschuss: Städtetag fordert Korrekturen an der Steuerreform

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag fordert am 10. Oktober in Berlin anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts nachdrücklich eine Korrektur des Steuersenkungsgesetzes.

Zwar sei das beispiellose Wegbrechen der Gewerbesteuer im ersten Halbjahr 2001 – nach einer Umfrage des Deutschen Städtetages in den westdeutschen Städten minus 9,6 Prozent, in den ostdeutschen Städten sogar minus 17,5 Prozent – keine Folge der Steuerreform. Angesichts der spektakulären Einbrüche bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr seien aber weitere Gewerbesteuerausfälle für die Städte nicht mehr zu verkraften, die durch die ab 1. Januar 2002 geltende Gewerbesteuerfreiheit von Dividenden aus Beteiligungen ins Haus stünden, erklärt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Finanzdezernentin des kommunalen Spitzenverbandes, Monika Kuban. Diese Befreiung von der Gewerbesteuer, deren Auswirkungen im Gesetzgebungsverfahren offensichtlich übersehen worden seien, müsse nun korrigiert werden. Dass hier eine Fehlentwicklung zu erwarten sei, zeigten auch entsprechende Vorstöße aus den Ländern.

Aufgrund der Einbrüche bei der Gewerbesteuer, so Frau Kuban, sei außerdem die Grundlage für die Anhebung der Gewerbesteuerumlage von bisher 20 auf fast 30 Prozent bis 2004 zugunsten von Bund und Ländern eindeutig entfallen. Auch hier bedürfe es dringend einer Korrektur.

„Die Annahme des Bundesfinanzministeriums, die Einnahmen durch die Gewerbesteuer würden ab diesem Jahr steigen, war eine gravierende Fehleinschätzung. Die Städte müssen jetzt mit dem Gegenteil fertig werden. Deshalb dürfen Bund und Länder ihnen nicht noch größere Summen als bisher durch die Gewerbesteuerumlage wegnehmen. Die Erhöhung der Umlage muss für 2001 und die Folgejahre zurückgenommen werden“, sagt Kuban.

Zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform stellt der Deutsche Städtetag ferner fest: Die Erleichterung der gewerbesteuerlichen Organschaft, die es Unternehmen ermöglicht, durch konzerninterne Umstrukturierungen Steuern zu vermeiden, sei strikt abzulehnen. Die klarstellende Regelung zur sogenannten Mehrmütterorganschaft dagegen sei ausdrücklich zu begrüßen. Durch diese Klarstellung wird ein Urteil des Bundesfinanzhofes außer Kraft gesetzt, nach dem Gemeinschaftsunternehmen ihre Verluste an die herrschenden Gesellschaften weiterleiten und damit ihre Zahlung von Gewerbesteuer reduzieren könnten.

Frau Kuban stellt aber klar, dass als Folge der Regelung zur Mehrmütterorganschaft keine städtische Mehreinnahmen zu erwarten seien. Die Neuregelung verhindere lediglich weitere Einnahmeverluste der Kommunen. „Die Städte erhalten durch das Gesetz keine neuen Einnahmen, sondern ihnen wird der Status quo gesichert“, erklärt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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