FFI aktualisiert seine Muster Verkaufs- und Einkaufs-AGB
(Frankfurt am Main) - Als Dienstleistung hat der FFI seinen Mitgliedern kürzlich die überarbeiteten FFI AGB zur Verfügung gestellt. Im Rahmen mehrerer Webkonferenzen nutzten 50 Vertreter von Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, sich die wesentlichen Änderungen zu den jeweiligen Vorgängerversionen der Musterbedingungen erläutern zu lassen. Selbstverständlich wurde auch der rechtliche Rahmen, der Änderungen erforderlich gemacht hat, z. B. der neue kaufrechtliche Mängelbegriff, § 434 BGB, dargestellt.
So sind in die Muster Einkaufsbedingungen Anpassungen bei Themen wie Übernahme des Beschaffungsmarktrisikos durch den Lieferanten, Definition des Begriffs "Höhere Gewalt", Beschreibung der Mängelursache sowie bei Regelungen im Umgang mit gerügter Ware, bei der Definition von subjektiven und objektiven Anforderungen, etc. eingeflossen. Bei der Überarbeitung der FFI Muster Verkaufsbedingungen standen vor allem die Rücknahme von Verpackungen gemäß § 15 Verpackungsgesetz, Preisanpassungen, Definition der Beschaffenheit der Ware, Regelungen zur Umsetzung der Rügepflicht, Regelungen im Hinblick auf die Haftung für Werbetexte und Regelungen bei Höherer Gewalt im Fokus.
Mit dem Update der Muster-Einkaufs- und Auftragsbedingungen stellt der FFI seinen Mitgliedern Hilfsmittel zur Verfügung, die geeignet sind, dem Druck in den Lieferketten durch Themen wie Inflation und Höhere Gewalt in geeigneter Form entgegenzuwirken.
Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI)
Dipl.-Verw.wiss. Christian Schiffers, Geschäftsführer
Kleine Hochstr. 8, 60313 Frankfurt am Main
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