Feuerwerk und Feierwerk: Zum festlichen Anlass ist #Pyrotechnik der Hit
(Ratingen) - Überall auf der Welt werden besondere, größere und kleinere Feiern schon seit langem mit einem Feuerwerk begonnen oder beendet. Oft bildet das Pyrospektakel gar deren Höhepunkt. Eine Eröffnung der Olympischen Spiele, wo auch immer diese stattfinden, ist ohne abschließendes Brillantfeuerwerk undenkbar. Die Sieger einer Weltmeisterschaft werden von farbig sprühenden Feuerfontänen umrahmt und gefeiert. Kirmesende, Stadtteilfest, Musik-Shows und besonders Silvester: Nichts geht ohne Feuerwerk. Aber auch im privateren Rahmen ist der Trend zum Feuerwerk auf dem Vormarsch. Der persönliche Feiertag wie der runde Geburtstag oder die Hochzeit, soll schließlich mit einem besonderen Höhepunkt gebührend gefeiert werden. Denn Feuerwerk, die Choreografie aus Sternen und Kometen, bietet nun mal eine einmalige Farbenpracht am abendlichen Himmel. Es spricht die Sinne, spricht Augen und Ohren gleichermaßen an, betört mit einmaligen optischen und akustischen Reizen. Feuerwerk ist Überraschung am laufenden Band, wenn sich zischende Feuerschweife in bunte Lichterschirme ausbreiten, farbenprächtige Bilder in den Himmel zaubern und knallend verglühen.
Feuerwerk mit langer Tradition
Es ist rund 1.000 Jahre her, dass in China die ersten Feuerwerke den Himmel erleuchteten. Im 14. Jahrhundert entwickelte sich in Italien eine eigenständige Feuerwerkskunst, die sich von hier aus in ganz Europa verbreitete. Als Facette fürstlicher Repräsentation erlangten seit der frühen Neuzeit prächtige höfische Feuerwerke große Beliebtheit, auch in Kombination mit musikalischen Darbietungen.
Die Feuerwerksmusik, ein anno 1748 von Georg Friedrich Händel verfasstes Werk, wurde am 27. April 1749 uraufgeführt - natürlich bei einem Feuerwerk. Feuerwerk übt für viele eine konkrete Faszination aus; es erhellt die Nacht und schafft vergängliche, und doch eindrucksvolle Bilder am dunklen Firmament. Auch am Neujahrsmorgen 2019, der gar nicht mehr so weit entfernt ist, werden wieder zahllose Raketen die Finsternis festlich illuminieren, werden die Menschen mit Böllern das neue Jahr freudig begrüßen.
Sicher ist sicher
Sicherheit ist beim Umgang mit Feuerwerk höchstes Gebot - ob bei Großilluminationen oder dem heimischen Silvesterfeuerwerk. Auf illegales Import-Silvesterfeuerwerk wie die sogenannten Polenböller sollte jeder aus berechtigter Sorge um seine Gesundheit verzichten. Es entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen, wie die Notfallaufnahmen vieler deutscher Krankenhäuser gerne bestätigen. In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper an den Verbraucher abgegeben werden, wenn sie eine Registriernummer (z.B. 0589-F2-1234) und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (z.B. CE-0589) tragen. Darüber hinaus trägt auch das VPI-Zeichen des Verbands der Pyrotechnischen Industrie zur Sicherheit bei. Damit dokumentieren die Mitglieder des VPI, dass die Feuerwerkskörper auch den deutschen Anforderungen gem. § 20 Abs. 4 der 1. SprengV entsprechen.
Feuerwerkskörper werden nach ihrer Verwendungsart, Zweck und Grad der Gefährdung in vier Kategorien unterteilt. Die Kategorie F1 beschreibt Kleinstfeuerwerk, Jugendfeuerwerk oder Partyfeuerwerk, das das ganze Jahr über an Personen über 12 Jahren abgegeben werden darf - zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen. In die Kategorie F2 fällt das Silvesterfeuerwerk: Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen sowie die Batterie- und Verbundfeuerwerke. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester an Volljährige verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. In diesem Jahr beginnt der Verkauf am 28. Dezember. Die Kategorien F3 und F4 beinhalten Feuerwerkskörper, die ausschließlich lizenzierten Pyrotechnikern vorbehalten sind, die damit zum Beispiel die "Kölner Lichter", den "Rhein in Flammen" oder die "Hanse-Sail"-Feuerwerke inszenieren.
Die Tradition, in der Silvesternacht ein Feuerwerk zu veranstalten, soll auf einen Brauch der Germanen zurückgehen. Diese fürchteten, dass der schreckliche Kriegsgott Wotan in den dunklen "Rauhnächten", um die sich viele Mythen ranken, sein Unwesen treibe und am 31. Dezember mit seinem Gespenster-Heer durch die Lüfte zieht. Daher veranstalteten sie selbst ein Höllenspektakel, um die bösen Geister zu vertreiben und zündeten Holzräder an, um sie brennend ins Tal rollen zu lassen; ein traditionelles Ritual, das noch heute in manchen ländlichen Gegenden praktiziert wird. Von den Germanen in die weite Welt: Feuerwerk macht Spaß - und das fast rund um den Globus, wie die Fernsehbilder am Neujahrstag zeigen, wenn das feurige Spektakel an der Harbour Bridge im australischen Sydney beginnt und über den Erdball wandernd am Strand von Rio endet.
Infokasten:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch.
- Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung, welches man an
der Registriernummer und dem CE-Zeichen erkennt. Ein weiteres
Sicherheitsmerkmal ist das VPI-Zeichen.
- Nutzen Sie nie selbstgebaute oder ungeprüfte Feuerwerkskörper.
- Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.
- Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht am Körper, in Hosen-
oder Jackentaschen auf und nie zusammen mit Streichhölzern oder
Feuerzeugen.
- Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit
keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.
- Brennen Sie Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu
Menschen, Tieren und Gebäuden ab.
- Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper so gestellt werden,
dass Schüsse in Richtung der Zuschauer gehen - auch auf
umstehende Bäume oder Häuser sollte geachtet werden.
- Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenster oder auf
Dächer werfen.
- Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern nur senkrecht aus
standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus
eingegrabenen Rohren.
- Verkürzen Sie weder Zündschnüre noch bündeln Sie
Feuerwerkskörper.
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, übergießen sie diese mit
Wasser, da die Zündschnur innerhalb des Feuerwerkskörpers noch
brennen könnte. Falls beim Zünden einer Batterie an der
Hauptzündschnur etwas schiefgeht, sollten Sie die Batterie
mindestens 15 Minuten stehen lassen und sich nicht darüber
beugen. Danach kann die Batterie an der Ersatzzündschnur
angezündet werden (achten Sie auf die Gebrauchsanweisung).
- Halten Sie alkoholisierte Menschen von Feuerwerkskörpern fern.
- Stellen Sie Tischfeuerwerke auf eine feuerfeste Unterlage.
- Sollte es trotz dieser Tipps zu einem Unfall kommen, wählen Sie
die 112.
Pressekontakt:
VPI-Verband der pyrotechnischen Industrie
Geschäftsführer: RA Klaus Gotzen
An der Pönt 48
40885 Ratingen
E-Mail: info (at) feuerwerk-vpi.de
Internet: www.feuerwerk-vpi.de
Tel.: 02102 - 186200
Mitglied im Fachverband Industrie verschiedener Eisen- und Stahlwaren
e.V.
Medienkontakt / verantwortlich für den Inhalt:
Dieter Tschorn, Freier Journalist
Höhenweg 7
61231 Bad Nauheim
Tel. 06032-3491030
Mobil 0170-4829638
E-Mail: dieter.tschorn (at) t-online.de
Original-Content von: Verband pyrotechnische Industrie (VPI), übermittelt durch news aktuell
Orte in dieser Meldung
Ratingen
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI)
RA Klaus Gotzen, Geschäftsführer
An der Pönt 48, 40885 Ratingen
Telefon: (02102) 186200, Fax: (02102) 186169