Pressemitteilung | k.A.

Festbeträge für Arzneimittel sichern Innovation und entlasten Beitragssätze

(Essen) - Die von der pharmazeutischen Industrie strapazierte Behauptung, Festbeträge seien „innovationsfeindlich und standortgefährdend“, weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Legendenbildung entschieden zurück. Tatsächlich innovativen Arzneimitteln fehlt die notwendige Voraussetzung der pharmakologisch-therapeutischen Vergleichbarkeit für Festbeträge, diese Produkte sind und bleiben daher festbetragsfrei. Die Vorstellung, Patente seien ein Beleg für therapeutische Innovation, sei ein von der Pharmaindustrie gepflegter Trugschluss.

Angesichts der Ausgabenbedeutung und der Dynamik des Arzneimittelmarktes sind Festbeträge für die Sozialversicherungssysteme unverzichtbar. Die seit Jahren erreichte Preisstabilität trägt nicht unerheblich zur Sicherung der Beitragssätze bei. Die mit dem GKVModernisierungsgesetz modifizierte Festbetragsregelung verfolgt eine Entlastung der GKVFinanzen um eine Milliarde Euro beziehungsweise rund 0,1 Beitragssatzpunkt jährlich ab 2005.

Unter Berücksichtigung dieser Entlastungen führen die Kassen ihre Haushaltsplanungen für die nächsten Jahre durch. Anlässlich bevorstehender Festbeträge für Arzneimittel mit patentierten Wirkstoffen betreibt die Pharmaindustrie handfeste Interessenpolitik. Werden die Festbeträge für die patentgeschützten Arzneimittel nicht wie gesetzlich vorgesehen umgesetzt, werden die Ausgaben für Arzneimittel ab 2005 dramatisch steigen. Die Erweiterung der Festbetragsregelungen für patentgeschützte Arzneimittel, sofern es keine echten Innovationen sind, gehört zu den strukturellen Neuerungen der Gesundheitsreform. Der Gesetzgeber hat dabei sichergestellt, dass auch weiterhin die Innovationen aus dem Arzneimittelmarkt, die einen echten therapeutischen Fortschritt darstellen, für die gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung stehen.

Anders als bei europäischen Nachbarn wird in Deutschland über die arzneimittelrechtliche Zulassung hinaus der Zugang zu den Sozialversicherungssystemen nicht reguliert. Auch sind die Hersteller in ihrer Preisgestaltung und Gewinnkalkulation völlig frei. Daher überrascht nicht, dass Deutschland als Einfallstor für Neueinführungen genutzt wird. Der in Deutschland erzielbare Preis dient den Herstellern als Referenz für Länder mit staatlicher Preiskontrolle. Der Gesetzgeber hat sich mit der Einführung von Festbeträgen gegen eine staatliche Preiskontrolle und für ein marktwirtschaftliches Instrument entschieden. Die Festbetragsregelung ist im europäischen Vergleich hochdifferenzierend und transparent ausgestaltet und trägt allen Marktbesonderheiten Rechnung. Sie hat inzwischen alle rechtlichen Prüfungen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof einwandfrei bestanden. Folgerichtig wurde diese politische Weichenstellung mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zu Jahresbeginn erneut bekräftigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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