Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Ferienjobs sind nicht immer sozialversicherungsfrei / Was Schüler und Studierende wissen sollten

(München) - Immer mehr Schüler und Studierende nutzen die Ferien, um sich etwas dazu zuverdienen. Aber nicht jede Beschäftigung gilt als „echter“ Ferienjob und ist sozialversicherungsfrei. Maximal 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück darf gejobbt werden, ohne dass Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind. „Bleibt jemand innerhalb dieser Grenzen einer kurzfristigen Beschäftigung, ist es sogar unerheblich, wie viel man verdient und wie viele Stunden gearbeitet werden“, erläutert Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Ebenfalls beitragsfrei ist ein Minijobber, der maximal 400 Euro pro Monat verdient. Hier muss der Arbeitgeber allerdings eine Pauschale an die Minijob-Zentrale entrichten.

Für Studierende gelten zudem besondere Regelungen: Arbeiten sie ausschließlich in den Semesterferien, brauchen sie keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, unabhängig vom Verdienst. Jobbt jemand hingegen in der Vorlesungszeit regelmäßig 20 Stunden und mehr pro Woche, wird er zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553

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