Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Ferienjobs - diese steuerlichen Folgen sollten Sie kennen!

(Berlin) - Für viele Schüler bedeuten Sommerferien erstmal ausschlafen und entspannen. Häufig nutzen Schüler aber auch die freie Zeit, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Ein paar Dinge sollten sie dabei aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht beachten.

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg macht insbesondere auf Folgendes aufmerksam:
Minderjährige Ferienjobber arbeiten steuerlich gesehen häufig in der Form des Minijobs. Sie können dann maximal 450 Euro pro Monat dazuverdienen. Ihr Arbeitgeber muss Sozialversicherungsabgaben, (Pausch-) Steuer und Umlagen an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen.

Für Ferienjobs in Form eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses gelten andere Regelun-gen. Hier gibt es keine Verdienstobergrenzen. Auch müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Der Arbeitslohn unterliegt jedoch der Lohnbesteuerung. Voraussetzung für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ist, dass die Dauer des Ferienjobs bei einer Arbeitswoche von mindestens 5 Tagen höchstens 3 Monate beträgt. Bei einer Arbeitswoche unter 5 Tagen dürfen insgesamt 70 Arbeitstage nicht überschritten werden. Für Schüler, die noch vollzeitschulpflichtig sind, beschränkt sich die Ausübung eines Ferienjobs auf 20 mögliche Arbeitstage pro Jahr. Ein Schüler kann diese beliebig auf verschiedene Ferien im Jahr aufteilen.

In der Regel sind Schüler über ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Der Grundsatz, dass Schüler bei einem regelmäßigen Gesamteinkommen von mehr als 415 Euro pro Monat aus der Familienversicherung rausfallen, gilt nicht bei Ausübung eines Minijobs bis 450 Euro oder einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis. Auch auf das Kindergeld wirken sich die Minijobs oder kurzfristigen Ferienjobs grundsätzlich nicht aus.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Ferienjobs und deren steuerlicher Folgen haben, wenden Sie sich an einen Steuerexperten in Ihrer Nähe. Nutzen Sie hierfür gerne den Steuerberater-Suchservice des Steuerberaterverbands unter: www.steuerberater-suchservice.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Pressesprecher: Wolfgang Wawro, Steuerberater Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030 27595980, Fax: 030 27595988

(wl)

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