Feldphase startet: Erste Leistungserbringer testen das BIV-OT-Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel
(Dortmund) - In der Feldphase wird zunächst die im Pilotprojekt entwickelte elektronische Verordnung für Hilfsmittel (ehemals Muster 16) einem Praxistest unterzogen. Mit dem Muster 16 in Papierform können Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln versorgen und abrechnen.
"Die Überführung der Gesamtprozesse ins Digitale ist hochkomplex. Allein von unseren Mitgliedsbetrieben werden jährlich 25 Millionen Versorgungen realisiert. Noch sind die Prozesse durch viel Papier begleitet, da die Bürokratie in diesem Gesundheitsbereich unglaublich umfangreich ist", erklärt Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des BIV-OT. "Für die Versorgungsqualität werden bspw. Beratungsdokumente verlangt, die bei jeder einzelnen der knapp 100 Krankenkassen unterschiedlich aussehen. Hinzu kommt, dass wir mit der Digitalisierung das Patientenwahlrecht stärken wollen. Der von uns programmierte unabhängige Fachdienst erlaubt eine Verarbeitung der eVerordnung, bei der Patienten sicher sein können, dass die Daten ohne kommerzielle Lenkung und unter Einhaltung des Datenschutzes verarbeitet werden. So können wir gemeinsam mit der gematik Prozesse entwickeln, die dann auch Mehrwerte für alle Beteiligten bringen", so Münch. "Nach zwei Jahren minutiöser Entwicklungszeit freuen wir uns darauf, dass erste Anwender unser System nun auf Herz und Nieren testen können."
Teilhabe für Millionen Menschen sichern
Ziel des Pilotprojektes ist es, dass mit der verpflichtenden Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel zum 1. Juli 2026 Millionen von Menschen weiterhin ihre Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten und damit an der Gesellschaft teilhaben können. "Ganz nebenbei leisten wir damit einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung in Deutschland", so Thomas Münch weiter.
Partner des Pilotprojektes eVerordnung für Hilfsmittel des BIV-OT sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel sowie die Gesundheitshandwerke der Hörakustik (biha) und der Augenoptik (ZVA). Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt.
Hintergrund:
Zum 1. Juli 2026 soll die eVerordnung für Hilfsmittel eingeführt werden. Der Spitzenverband sieht sich in der Verantwortung, an einer reibungslosen Einführung aktiv mitzuwirken und die Behörden maximal mit seinem Experten-Know-How zu unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass die Umsetzung elementar davon abhängt, dass alle Beteiligten mitwirken. Daher hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bereits 2021 gemeinsam mit Partnern das erste deutsche Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel in Deutschland aufgesetzt. Das Pilotprojekt ist wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet. Es ist bisher das einzige in Deutschland, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denkt und stufenweise alle Nutzer der eVerordnung einbezieht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV)
Kirsten Abel, Leiterin Verbandskommunikation
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Telefon: (0231) 5570500, Fax: (0231) 55705040