Pressemitteilung | k.A.

Feinstaubbelastungen in Städten: Handel fordert Ursachenbekämpfung an der Quelle

(Berlin) - Der Handelsverband BAG begrüßt den jüngsten Beschluss des Europaparlaments zur Anpassung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Den Städten wird damit eine verlängerte Frist bis zu Beginn des Jahres 2012 eingeräumt, ab denen strengere Feinstaubwerte eingehalten werden müssen.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Rolf Pangels, erklärte dazu: "Die Tatsache, dass bereits nach einigen wenigen Monaten in vielen europäischen Städten die maximal zulässige Feinstaubbelastung überschritten wurde, hat gezeigt, dass einerseits die einzuhaltenden Belastungsgrenzen viel zu niedrig angesetzt und andererseits die Zeitspannen zur Realisierung von Gegenmaßnahmen viel zu eng bemessen waren. Insofern ist die Fristverlängerung ein erster positiver Schritt. Jetzt hat man genug Zeit, um das Problem der hohen Feinstaubbelastungen in den Städten an den Wurzeln, also an den Fahrzeugen, zu bekämpfen. Um ein Ausbluten der Städte infolge diskutierter Fahrverbote zu verhindern, müssen Lkws und Pkws so schnell wie möglich mit Russpartikelfilter bestückt werden. Gerade die deutschen Automobilhersteller sind hier gefordert. Sie waren es, die über Jahre hinweg die serienmäßige Einführung dieser Filter aufgeschoben haben. Es kann nicht sein, dass dafür die innerstädtische Wirtschaft bluten soll."

Nach Ansicht des Verbandes dürfen sich aber auch der Bund, die Länder und die Kommunen nicht aus der Affäre ziehen. "Das Zuschieben des schwarzen Peters für die Verantwortung muss aufhören. Bund und Länder müssen Russpartikelfilter verbindlich anordnen. Die Kommunen müssen ihrerseits das weitere Ausufern der Städte stoppen und so den Verkehr eindämmen", so Pangels.

Der Verband verweist auf anhängige Klagen einiger Bürger zur Luftqualität in den Städten. Nach einer Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Reduzierung der Feinstaubbelastungen hat jeder Bürger ein einklagbares Recht auf saubere Luft in den Städten. Pangels: "Andere Gerichte werden diesem Beschluss wohl folgen. Die Gerichte müssen unserer Auffassung nach aber in der Anordnung von Maßnahmen die neue Ausgangssituation durch die Firstverlängerung berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass Fahrverbote angeordnet werden, die noch gar nicht zwingend erforderlich sind. Fahrverbote können und dürfen nur das letzte Mittel sein."

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88

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