Pressemitteilung | k.A.

Fehlender Helm: Alltagsradler nicht mitschuldig / ADFC warnt vor Helmpflicht durch die Hintertür

(Bremen) - Alltagsradler tragen bei Fahrradunfällen nicht schon allein deshalb eine Mitschuld, weil sie keinen Fahrradhelm tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt dieses Urteil. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn: „Das Gericht hat eine radfahrerfreundliche Entscheidung getroffen und einer allgemeinen Helmpflicht durch die Hintertür eine Absage erteilt.“

Bereits im Frühjahr 2007 hatte das OLG Düsseldorf mit einem Urteil für Aufsehen bei Radsportlern gesorgt: Damals verweigerte es einem Rennradfahrer Schadensersatz, weil er beim Zusammentreffen mit einem Traktor keinen Helm getragen hatte (Az. I-1 U 182/06). Nun hatten dieselben Richter über einen Alltagsradfahrer zu entscheiden, der wegen einer Fußgängerin auf einem innerstädtischen Radweg eine Notbremsung machen musste, über den Lenker gestürzt war und sich auch am Kopf verletzt hatte.

Das zunächst angerufene Landgericht gab der Klage des Radfahrers gegen die Fußgängerin nur zum Teil statt, unter anderem deshalb, weil er ohne Helm gefahren war. Dagegen legte er Berufung ein und hatte Erfolg. Das OLG sprach ihm den vollen Schadensersatz zu.

Die Richter bekräftigten zunächst noch einmal ihre Auffassung, nach der ein Rennradfahrer nur beim Tragen eines Schutzhelms vollen Schadensersatz erhalten könne. Die Gründe dafür – eine erhöhte Gefährdung und eine weite Verbreitung von Fahrradhelmen bei Fahrern von Rennrädern – lägen aber bei Radfahrern, die ein gewöhnliches Fahrrad als Fortbewegungsmittel nutzten, nicht vor. Bei ihnen sei das Unfallrisiko und die mögliche Eigengefährdung deutlich geringer. In dieser Gruppe gebe es auch (noch) kein allgemeines Bewusstsein einer Notwendigkeit, einen Helm zu tragen (Urteil vom 18.06.2007, I-1 U 278/06).

Nach Ansicht des ADFC-Bundesvorsitzenden Karsten Hübener ist eine weite Verbreitung von Helmen unter Radfahrern in Deutschland nicht zu erkennen: „Nur sechs Prozent aller Radler tragen einen Helm. Der ADFC hält eine Helmpflicht, ob durch Gesetz oder durch die Rechtsprechung eingeführt, für ungeeignet, um mehr Sicherheit für Radfahrer zu erreichen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass dann viele Menschen das Radfahren aufgeben. Dieser Verzicht auf Bewegung gefährdet ihre Gesundheit stärker als Radfahren ohne Helm.“

Weitere aktuelle Urteile rund ums Rad finden sich auf der ADFC-Homepage in der Fahrradrechtdatenbank, in der ADFC-Mitglieder kostenlos recherchieren können. Informationen zur Mitgliedschaft gibt es beim ADFC, Postfach 107747, 28077 Bremen, Infoline: 0421/34629-0, E-Mail: kontakt@adfc.de oder im Internet unter www.adfc.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesverband Bettina Cibulski, Pressesprecherin Grünenstr. 120, 28199 Bremen Telefon: (0421) 346290, Telefax: (0421) 3462950

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