Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

FDP und Union schaden Interessen deutscher Wirtschaft

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Fraktionen von FDP und Union im Bundestag aufgefordert, die Europäisierung des Gesellschaftsrechtes nicht weiter zu verzögern. In der heutigen (18. Oktober) Expertenanhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wies DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel darauf hin, dass das Filibustern von FDP und Union im Bundestag gegen die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft dazu geführt hat, dass deutsche Beschäftigte eines europäischen Konzerns an der Mitbestimmung im Unternehmen noch nicht beteiligt werden konnten. "Das ist ein nicht länger haltbarer Zustand", sagte Hexel vor dem Ausschuss. Um eine Ausgrenzung deutscher Firmen und Belegschaften zu verhindern, "muss die Europäische Aktiengesellschaft zügig eingeführt werden."

Gerade mit Blick auf die Bildung Europäischer Aktiengesellschaften besteht aus Sicht des DGB dringender Handlungsbedarf. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft in Deutschland "ist eine gelungene Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie", so Hexel weiter. Die "verhandelte Beteiligung" der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei der richtige Weg, "um der Vielzahl der Mitbestimmungskulturen auf Unternehmensebene in Europa Rechnung zu tragen".

Ein wesentlicher Baustein der Richtlinie ist aus Sicht des DGB die geplante "Auffanglösung" für die Regelung der Mitbestimmumg. Sollte ein europäisches Verhandlungsgremium der Beschäftigten eines Konzerns sich mit dem Unternehmen nicht über ein Modell zur Mitbestimmung einigen können, wird das weitestgehende Mitbestimmungsmodell in dem Konzernbereich eingeführt. "Angesichts der positiven Erfahrungen mit der Bildung von Europäischen Betriebsräten ist davon auszugehen, dass es in der überwiegenden Zahl zu einer Verhandlungslösung kommt."

Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Hexel: "Ihr ist es gelungen, das deutsche Gesellschaftsrecht so weiter zu entwickeln, dass der Gedanke der Mitbestimmung in einer Europäischen Aktiengesellschaft gewahrt wird." Dies gilt auch dann, wenn von dem Unternehmen statt dem deutschen Modell, nämlich der Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat, das in Europa weitverbreitete Board-Modell eingeführt wird. In diesem System liegen Geschäftsführung und Kontrolle der Unternehmenspolitik bei einem Verwaltungsrat.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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