FDP-Entwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht greift zu kurz
(Bonn) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt prinzipiell, dass sich die FDP für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts einsetzen will. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht allerdings nach Auffassung des DJV nicht weit genug. Zwar sieht der FDP-Entwurf eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts im Hinblick auf selbstrecherchiertes Material vor. Dieses Recht soll jedoch generell nicht gelten, wenn Gegenstand der Untersuchung eine schwere Straftat ist. Da Beschlagnahmeaktionen gerade in Zusammenhang mit schweren Straftaten erfolgen, wäre das neue Zeugnisverweigerungsrecht mit dieser sehr allgemeinen Beschränkungsmöglichkeit praktisch bedeutungslos.
Im Gegensatz dazu sieht der DJV in einem bereits 1997 gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), dem Deutschen Presserat, der IG Medien sowie ARD und ZDF verfassten Entwurf eine Beschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts nur dann als zulässig an, wenn bei einer schweren Straftat bereits konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person bzw. Personen vorliegt und andere Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
Der DJV betont, dass er vom Bundesjustizministerium eine entschlossene Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts erwartet. Dieses dürfe keinesfalls von vornherein durch zu weitgehende Beschränkungsmöglichkeiten wieder in Frage gestellt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalistenverband e.V. (DJV)