Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

FBG und BGN fusionieren zum 1. Januar 2011 / NGG begrüßt Fusionsbeschluss der Fleischerei-Berufsgenossenschaft

(Hamburg) - Als einen "guten Tag für die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften" hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den heute (23. Juni 2010) mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der Vertreterversammlung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft (FBG) zur Fusion mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) bezeichnet: "Unter dem politischen Druck der Gesetzgebung hat die Vertreterversammlung der FBG ihre Verantwortung wahrgenommen".

Der von FBG und BGN ausgehandelte Vertrag sieht Regelungen zum Zusammenführen der Strukturen und der Präventionsarbeit der künftigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vor. Möllenberg: "Dieser Vertrag stärkt die Rolle der Selbstverwaltung, er sichert die Beschäftigten der Fleischerei-BG ab und ermöglicht die Weiterführung der hervorragenden Leistungen der Fleischerei-BG bei der Unfallverhütung."

Aufgrund der Vorgaben des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) sollten sich die vormals 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften bis zum 31. Dezember 2009 zu insgesamt neun verbleibenden Trägern zusammen schließen. Die FBG hatte diese Vorgabe immer abgelehnt und bis zuletzt politisch bekämpft.

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit dem 3. Änderungsgesetz die Verpflichtung zur Vorlage eines Fusionsvertrages für FBG und BGN noch einmal bekräftigt. Mit der nun noch vor Inkrafttreten des Gesetzes beschlossenen Fusion sind die vorgesehenen Instrumente zur zwangsweisen Vereinigung der beiden Unfallversicherungsträger hinfällig.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Telefax: (030) 288849699

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