Pressemitteilung | k.A.

Fast 1.3 Millionen Renten 2002 neu bewilligt / Frührente weiter rückläufig

(Frankfurt am Main) - Die Rentenversicherungsträger haben im Jahre 2002 rund 1,32 Millionen Renten neu bewilligt, teilt der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Frankfurt am Main, mit. Darunter waren rund 176.100 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 771.800 Altersrenten, 251.700 Witwenrenten und 50.100 Witwerrenten sowie 72.300 Waisenrenten.

Zahl der Frührentenzugänge weiter rückläufig

Mit rund 102.800 bewilligten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei den Männern und rund 73.300 Renten bei den Frauen sind diese Renten gegenüber dem Vorjahr um gut zwölf Prozent zurückgegangen. Dieser seit einigen Jahren zu beobachtende Trend ist jedoch nicht darauf zurückzuführen, dass die Versicherten weniger dem Risiko der Erwerbsminderung unterliegen, sondern auf die Tatsache, dass die betroffenen Geburtsjahrgänge schwächer besetzt sind. Darüber hinaus wurden seit 1. Januar 2001 die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft.

71 Prozent der männlichen Neurentner bekamen Altersrente vor dem 65. Lebensjahr

Von den rund 372.100 neu bewilligten Altersrenten an Männer nahmen rund 210.000 in den alten und rund 54.500 Männer in den neuen Bundeslä ndern im Jahre 2002 eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch. Davon sind in den alten Bundesländern die Hälfte, in den neuen Bundeslä ;ndern 68 Prozent als Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ab dem 60. Lebensjahr bewilligt worden.

Lediglich 101.600 Männer aus den alten Ländern beanspruchten die Regelaltersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres. In den neuen Ländern und im Ostteil Berlins waren es nur noch 6.000. Die meisten dieser Rentner haben aber nicht bis zu ihrem 65. Lebensjahr gearbeitet, sondern hatten keinen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente, weil sie in aller Regel die besonderen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt hatten oder nur wenige Beitragsjahre aufweisen konnten.

Über 40 Prozent der Frauen in den alten Ländern und fast 85 Prozent der Frauen in den neuen Ländern nahmen Altersrente für Frauen in Anspruch

127.200 Frauen in den alten und 57.400 Frauen in den neuen Ländern nahmen die besondere, nur Frauen vorbehaltene, Altersrente für Frauen in Anspruch. Diese Altersrente wird Frauen gewährt, die 60 Jahre alt sind, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen, und nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre lang rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Gemessen an allen Altersrentnerinnen betrug der Anteil dieser besonderen Rentenart in den alten Ländern 38 Prozent und in den neuen Ländern 84 Prozent. Der relativ niedrige Anteil im Westen beruht darauf, dass dort immer noch wesentlich mehr Frauen als im Osten ein lückenhaftes Erwerbsleben aufweisen und daher in zahlreichen Fällen die besonderen Voraussetzungen für diese Altersrente nicht erfüllen.

Zugangsalter bei Altersrenten weiter ansteigend

Das durchschnittliche Zugangsalter bei den Renten wegen Alters ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Es betrug im Jahr 2002 bei den Männern 62,6 Jahre und bei den Frauen 62,8 Jahre.

Kindererziehungszeiten in 389.000 neuen Versichertenrenten an Frauen berücksichtigt

Bei 83 Prozent der im Jahre 2002 neu bewilligten Versichertenrenten an Frauen sind Kindererziehungszeiten berücksichtigt worden. In rund 3.310 Fällen ist die Rente sogar ohne Beitragsleistung der Versicherten ausschließlich auf Grund von Kindererziehungszeiten bewilligt worden, wobei mindestens fünf Kinder erzogen worden sind und damit die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt wurde. In rund 53.700 Witwen-/Witwer-, Waisen- und Erziehungsrenten wirken sich Kindererziehungszeiten ebenfalls auf die Rentenhöhe aus.

168.000 Renten wegen geringen Arbeitsverdienstes angehoben

Von den im Jahre 2002 neu bewilligten fast 1,3 Millionen Renten wurden insgesamt 168.000 Renten, das sind knapp 13 Prozent, wegen geringer Arbeitsverdienste in Zeiten vor 1992 angehoben. Davon entfallen 127.700 Renten auf die alten und 40.300 Renten auf die neuen Länder. Begünstigt von dieser Regelung sind überwiegend Frauen. Im Durchschnitt erhöhten sich deren Altersrenten in den alten Bundesländern um 77 Euro von 490 Euro auf 567 Euro brutto monatlich. Dies entspricht rund 16 Prozent. In den neuen Ländern beträgt die Anhebung durchschnittlich 66 Euro und führt zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Rentenbetrages von 528 Euro auf 594 Euro monatlich. Dies bedeutet eine Erhöhung um rund 13 Prozent.

Ein "geringer Arbeitsverdienst" liegt vor, wenn sich aus allen Pflichtbeitragszeiten ein geringerer Durchschnittswert als 75 Prozent eines Durchschnittsverdieners ergibt. Angehoben werden diese Renten jedoch nur, wenn 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen sind. In diesen Fällen werden die vor dem 1. Januar 1992 liegenden Pflichtbeitragszeiten höher bewertet, soweit sie unter 75 Prozent eines Durchschnittsverdieners liegen.

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zum Rentenzugang des Jahres 2002 ergeben sich aus Band 145 der VDR Statistik "Rentenzugang des Jahres 2002 einschließlich Rentenwegfall, Rentenänderung/Änderung des Teilrentenanteils", der zum Selbstkostenpreis von der Pressestelle des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger bezogen werden kann. Zusätzlich können die Ergebnisse auch im Internet unter der Adresse http://www.vdr.de/Statistik abgerufen oder auf CD-ROM zur Verfügung gestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt Telefon: 069/15220, Telefax: 069/1522320

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