Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)

Fasching - bald ohne Alkoholkontrollen? / DPolG für Abschaffung des Richtervorbehalts

(München) - Zwischenzeitlich halten immer mehr Gerichte bei Trunkenheitsfahrten Blutentnahmen nur nach vorheriger Anordnung eines Richters für zulässig. Damit wird eine fast 50jährige Praxis auf den Kopf gestellt und die Arbeit der Polizei massiv erschwert. Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG) fordert nun den Innenminister und die Justizministerin auf, sich vehement für eine Abschaffung des Richtervorbehalts in § 81a der Strafprozessordnung (StPO) einzusetzen. Bis dies erfolgt, braucht die Polizei eine bayerneinheitliche Regelung. "Wenn die Rechtsunsicherheit noch länger andauert, wird die Zahl der Blutentnahmen drastisch zurückgehen", prognostiziert Benker. "Dann war dies der letzte Fasching mit groß angelegten polizeilichen Alkoholkontrollen."

Ausgelöst wurde die Situation durch verschiedene Gerichte im gesamten Bundesgebiet. Findige Rechtsanwälte beriefen sich bei wegen Gefahr im Verzug polizeilich angeordneten Blutentnahmen auf den sog. Richtervorbehalt und verhinderten so die Verurteilung alkoholisierter Fahrzeugführer. Polizeibeamte, die den Richtervorbehalt nicht beachten, begehen damit eine Körperverletzung im Amt.

Die Polizei ist nach Beobachtungen der DPolG durch die unterschiedlichsten Regelungen je nach Bundesland oder Gerichtsbezirk stark verunsichert. Sie muss einmal mehr den Kopf dafür herhalten, dass die politischen Entscheidungsträger offenkundige Problembereiche nur zögerlich angehen.

Eine schnelle Lösung könnte für Benker so aussehen, dass

- Richter überall rund um die Uhr verfügbar sind oder

- der Richtervorbehalt zumindest für folgenlose Trunkenheitsfahrten wegfällt.

Darüber hinaus setzt sich die DPolG für die gerichtliche Anerkennung der Atemalkoholmessung ein. Benker hält die Atemalkoholmessung für ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren. "Stattdessen muss die Polizei weiterhin ohne Not in die körperliche Unversehrtheit eines Bürgers eingreifen. Zugleich würde dadurch der Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Polizei deutlich reduziert. Allerdings haben interessierte Kreise diese Regelung aus vordergründig finanziellen Gründen allerdings bislang erfolgreich verhindert", vermutet Benker.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) Pressestelle Erzgießereistr. 20b, 80335 München Telefon: (089) 526004, Telefax: (089) 529725

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