Familienunternehmer fordern nach dem Soli-Urteil alternative Steuerentlastungen
(Karlsruhe/Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil bestätigt, dass der seit 2021 weiter für 10 Prozent der Steuerpflichtigen erhobene Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Das mag für den Haushalt von Union und SPD zunächst gut klingen. Es ist aber eine schlechte Nachricht für die Familienbetriebe in Deutschland, die mit ihren Steuern und Sozialabgaben die Hauptfinanziers des Staates sind.
Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER zum Urteil:
„Familienunternehmer erbringen fast zwei Drittel des gesamten Solidaritätszuschlags von jährlich knapp 13 Milliarden Euro. Diese Milliarden fehlen in den Betrieben für wichtige Investitionen.
Jetzt sind Union und SPD gefragt, die schlechten Standortbedingungen für die Betriebe an anderer Stelle deutlich zu verbessern. Union und SPD müssen die nötigen Weichen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik stellen, damit die Unternehmen wieder in Deutschland investieren können. Dazu müssen die Unternehmensteuern und die Energiekosten mindestens auf EU-Durchschnitt gesenkt werden und die Lohnzusatzkosten Richtung 40 Prozent reduziert werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., Cathrin Cornick, Leiter(in) Kommunikation, Charlottenstr. 24, 10117 Berlin, Telefon: 030 300650