Familienunternehmer begrüßen Urteil
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung ungenutzter Kredite zur Bewältigung von Pandemiefolgen und deren Übertragung in den Klima-und Transformationsfonds (KTF) durch die Ampelregierung für verfassungswidrig erklärt. Es bestätigt damit auch die immer wieder vorgebrachten Argumente der Familienunternehmer gegen diesen nun vereitelten Versuch der Aushebelung der Schuldenbremse.
Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer:
"Dieses Urteil ist eine dreifache Klatsche für die Ampel-Regierung. Dies ist die beste denkbare Stärkung aus Karlsruhe für die Schuldenbremse, die wir uns vorstellten konnten. Weit über diesen konkreten Fall hinaus wird dieses Urteil enorme Wirkung auch auf künftige Haushalte entfalten. Karlsruhe zwingt nicht allein diese, sondern auch künftige Regierungen, sich nunmehr den Realitäten zu stellen und fortan einzig saubere, schattenfreie Haushaltführung zu betreiben. Es ist eben nicht rechtens, die Schuldenbremse über zweckentfremdete Notfall-Schulden einzuhalten. Diese Umgehung gehört damit eindeutig der Vergangenheit an. Und das ist gut so.
Endlich muss jede Koalition wirkliche Prioritäten im Haushalt treffen: Will sie die Angebotsbedingungen für die leidenden Unternehmen verbessern? Will sie mehr Menschen in Arbeit bringen? Will sie die Nachfrage der Konsumenten erhöhen? Oder will sie lieber die Anreize fürs Nichtstun finanzieren? Die derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen müssen dazu genutzt werden, jetzt klare Prioritäten zu setzen. Der Entwurf muss in entscheidenden Bereichen erheblich angepasst werden. Das BVerfG hat einen kalten Entzug beim Thema Sondervermögen angeordnet, dem muss das Parlament schnell folgen."
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