Familienrecht: Reformstau immens!
(Berlin) - Nach langem Warten liegen nun endlich konkrete Gesetzentwürfe zu den überfälligen Reformen im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht vor. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das.
„Die Zeit war mehr als reif: Die aktuelle Gesetzeslage zur Mitmutterschaft wird absehbar vor dem Bundesverfassungsgericht demontiert werden. Der Gesetzgeber darf das nicht abwarten, sondern muss zügig handeln. Allein vor dem Hintergrund der 'Ehe für alle' ist die Anpassung des Abstammungsrechts überfällig.
Doch nicht nur im Abstammungs-, auch im Unterhaltsrecht ist der Reformstau den Mandanten nicht mehr vermittelbar. Hier wird bisher durch Einzelfallentscheidungen Richterrecht geschrieben, weil es an klaren gesetzlichen Regelungen fehlt. Der DAV begrüßt deshalb eine Kodifizierung, die in weiten Teilen den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs folgt.
Ebenso veraltet ist das derzeitige Kindschaftsrecht. Durch viele kleine Neuerungen wurde es in den letzten Jahren unübersichtlich und inkohärent. Der Lebenswirklichkeit von Familien kann es so nicht mehr gerecht werden. Eine grundlegende Neuordnung unter Annahme der Gleichwertigkeit beider Elternteile ist notwendig.
Inwieweit die Gesetzentwürfe diesen Zielen Genüge tragen, muss nun im Detail geprüft werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520