Pressemitteilung | Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

Familienpolitik: Die Benachteiligung von Halbfamilien abbauen

(Nürnberg) - Die führenden Politiker, Bundeskanzler Schröder und sein Herausforderer Stoiber, sind nun schließlich auf die Familie gekommen - und das ist nicht verwunderlich, schließlich leben alle Wähler in "Familien". Allerdings ist Familie nicht Familie, vielmehr sind die Familienformen in unserer pluralistischen Gesellschaft sehr unterschiedlich strukturiert.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisierte am 2. April , dass die Politik diese Individualisierung der Familie ausklammert. Familienpolitischer Fixpunkt ist immer noch der Haushalt bestehend aus vier Personen, Vater, Mutter und zwei Kindern, die Kleinfamilie also, basierend auf einer lebenslangen Ehe und weitgehend festgelegten Rollen der Eltern. Geschiedene Eltern gelten entsprechend nicht mehr als Familien, obwohl sie durch die Unterhaltszahlungen weiterhin eine "wirtschaftliche Einheit" bilden. Für den Verband ist Familie dort, wo Kinder sind, - dort, wo für Kinder gesorgt wird.

Der Verband fordert daher die Gleichstellung aller Familienformen, in denen für Kinder in irgendeiner Form gesorgt wird.

ISUV-Bundesvorsitzender Michael Salchow kritisiert:

"Die Situation der Halbfamilien hat sich in letzten beiden Jahren erheblich verschlechtert. Ab 2002 wurde die Steuerklasse II für Alleinerziehende gestrichen. Weniger verdienende Unterhaltspflichtige bekommen seit 1. 1. 2001 das Kindergeld nicht mehr hälftig angerechnet, sie haben deswegen teilweise erheblich weniger Geld zur Verfügung. Wir halten diese Maßnahmen für unsozial. Wer die Situation von Familien verändern will, muss diese Maßnahmen zurücknehmen. Familienpolitik kann nicht nur darin bestehen, "wahlwirksam" das Kindergeld zu erhöhen, aber gleichzeitig die anderen Rahmenbedingungen weiter zu verschlechtern."

Die Benachteiligung der Halbfamilien hat in der Bundesrepublik "Tradition". Obwohl sie höhere Kosten haben, werden Unterhaltspflichtige und jetzt auch Alleinerziehende wie Ledige nach Lohnsteuerklasse I besteuert. Kindesunterhalt kann nicht, Kinderbetreuuung kann nur sehr begrenzt von der Steuer abgesetzt werden. "Den Halbfamilien wäre schon dadurch sehr geholfen, dass sie auch nach der Scheidung ihren Obolus weiterhin gemäß Steuerklasse III an den Staat entrichten dürften", stellt Salchow fest.

Alternativ schlägt er vor, dass der Kindesunterhalt steuerlich berücksichtigt wird:

"Wir halten dies für gerecht, denn besteuert werden darf nur das Einkommen, das dem Steuerzahler wirklich zur Verfügung steht. über den Kindesunterhalt verfügt der Unterhaltspflichtige nicht."

Des weiteren fordert der Verband die Wiedereinführung eines Kontaktfreibetrags, damit alle Eltern den Umgang mit den Kindern auch wahrnehmen können.

"Was soll ein Umgangsrecht, wenn es immer mehr Väter und Mütter nicht wahrnehmen können, weil sie einfach über zu wenig Geld verfügen, um die teilweise enormen Fahrt- und Übernachtungskosten aufzubringen. Der regelmäßige Umgang mit beiden Eltern auch nach der Trennung/Scheidung ist sehr wichtig, das lehrt die Scheidungsforschung. Wer hier spart, legt später drauf !", betont Salchow.

Zusammenfassend hebt Salchow hervor:

"Wir können Familienpolitik nur ernst nehmen, wenn auch die Benachteiligungen und spezifischen Probleme von Geschiedenen, von Halbfamilien und deren Kindern nicht einfach verschwiegen oder unter den Teppich gekehrt, sondern offensiv angegangen werden. Davon kann aber bisher höchstens in Ansätzen die Rede sein."

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) Postfach 21 01 07 90119 Nürnberg Telefon: 0911/550478 Telefax: 0911/533074

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