Familien zahlten rund 33 Milliarden Euro "Kinderstrafsteuern" / ifo-Studie zur Entwicklung der "Kinderstrafsteuern" in Deutschland
(München) - Die vom ifo Institut verfasste Studie Empirische Entwicklung der so genannten „Kinderstrafsteuern“ in der Bundesrepublik Deutschland untersucht die Existenz der so genannten „Kinderstrafsteuern“ für die Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 1990 bis 2002 und quantifiziert das damit verbundene Ausmaß der finanziellen Belastung von Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen.
Nach Darstellung der allgemeinen steuerlichen Regelungen und Berechnung der Kinderkosten wird die Quantifizierung auf Basis zuvor definierter Haushaltstypen durchgeführt. Für die Untersuchung wurden die mit dem kindbezogenen Konsum in Verbindung zu bringenden Verbrauchsteuern auf Strom, Brennstoffe, Benzin sowie die Mehrwertsteuer herangezogen.
Die Ergebnisse zeigen, dass aus steuerlicher Sicht zwischen 1990 und 2002 tatsächlich eine Benachteiligung von Familien mit Kindern gegenüber kinderlosen Familien existierte: Familien mit Kindern mussten in diesem Zeitraum insgesamt rund 33 Mrd. Euro Kinderstrafsteuern zahlen. Diese Beträge stellten Steuereinnahmen des Staates dar, die das steuerfrei zu stellende Existenzminimum der Kinder ungerechtfertigt belastet haben.
Als Ergebnis der Untersuchung lässt sich klar erkennen, dass Familien mit Kindern in der Vergangenheit im Vergleich zu Kinderlosen zum Teil deutlich benachteiligt wurden, da die notwendigen Aufwendungen für die Kinder bei der Besteuerung keine ausreichende Berücksichtigung fanden. Mit der Einführung des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrags wurde diese Benachteiligung, zumindest aus steuerlicher Sicht, eliminiert. Nichtsdestotrotz sollte in Zukunft überlegt werden, auch andere Familienförderungsmaßnahmen, insbesondere Betreuungsmöglichkeiten außerhalb, aber auch innerhalb des Haushalts, in Angriff zu nehmen, die beiden Elternteilen in der Wahl der Erwerbstätigkeit vollkommene Entscheidungsfreiheit geben.
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