Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Faltblatt-Aktion für humane Arbeitszeiten in Kliniken

(Köln) - Mit einer bundesweiten Faltblatt-Aktion fordert der Ärzteverband Marburger Bund die unverzügliche Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Arbeitszeiten von Klinikärzten. Der Marburger Bund (mb) appelliert an die öffentlichen Arbeitgeber und Klinikträger, ihre Blockadehaltung gegen das EuGH-Urteil aufzugeben und in sofortige Tarifverhandlungen einzusteigen. Seine Mitglieder forderte der Verband auf, mit seiner Unterstützung auf breiter Front gegen die häufigen Verstöße des Arbeitszeitgesetzes vorzugehen.

In seinem Faltblatt stellt der Marburger Bund seine Vorstellungen zur Umsetzung des EuGH-Urteils vor. Die europäischen Richter verbieten nach Ansicht der Ärztegewerkschaft die derzeitigen Bereitschaftsdienstregelungen in deutschen Kliniken. Aus diesem Grund müsse es zu einer erheblichen Neustrukturierung der Dienstpläne des Klinikpersonals kommen.

Die Gewerkschaft der Klinikärzte weist erneut darauf hin, dass in kaum einem anderen Land der EU junge Ärztinnen und Ärzte soviel arbeiten und ausgebeutet würden wie in Deutschland. 30 und mehr Arbeitsstunden seien keine Ausnahme. Bei der vom EuGH geschaffenen Rechtslage müsse nun unverzüglich gehandelt werden. Das Arbeitszeitgesetz gebe den Tarifparteien das Recht, unter den strengen europäischen Vorgaben eigene Arbeitsregelungen zu tarifieren. Dies müsse jetzt geschehen, da der Bereitschaftsdienst in alter Form nicht mehr zulässig sei. Der Marburger Bund fordert deshalb die öffentlichen Arbeitgeber auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurück zu kehren.


Hintergrund

Mit Urteil vom 3. Oktober 2000 wertete der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus als Arbeitszeit. Das deutsche Arbeitszeitgesetz geht jedoch in dieser Phase von Ruhezeit aus. Erstmalig hat ein deutsches Gericht nun die Relevanz des EuGH-Urteils auch für Deutschland bestätigt. Das Arbeitsgericht Gotha hat am 03. April 2001 in einem Beschlussverfahren (AZ 3 BV 1/01) für die rechtliche Klarstellung gesorgt, dass das europäische Urteil direkt Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in Deutschland hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6 50668 Köln Telefon: 0221/9731680 Telefax: 0221/9731678

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