Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Falsche Erbschaftsplanung erfreut den Staat

(Bonn) - „Zu sorgfältiger Erbschaftsplanung" hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, alle Personen aufgefordert, die eine Erbschaft an weitläufigere Verwandte vermachen wollen oder von weitläufigerer Verwandtschaft erhalten.







Ursache für die Mahnung seien die hohe steuerliche Belastung mit nur geringen Freibeträgen bei entfernteren Verwandtschaftsgrad. Insbesondere aber auch steuerliche Unkenntnis führe zu überhöhter Steuerbelastung.







Im vorliegenden Fall habe ein 84jähriger alleinstehender Mann sein Haus wegen körperlicher Gebrechen nicht mehr allein versorgen können. Er verkaufte das Haus daher für rund 600.000,00 DM und zog zu seiner Großnichte, die ihm bis zu seinem Tode kurze Zeit später versorgte. Dafür sollte sie die Erbschaft des Alleinstehenden erhalten, der den Kaufpreiserlös aus dem Haus zu diesem Zweck in ein Wertpapierkonto umgewandelt hatte.







Diese, aus steuerlicher Unkenntnis und ohne vorherige steuerliche Beratung durchgeführte Maßnahme kostete die Erbin ein „Vermögen"! Da das Wertpapierkonto am Todestag mit dem Nominalbetrag von rund 600.000,00 Mark zu versteuern war, fiel eine Erbschaftsteuer von knapp 175.000,00 Mark an. Hätte der Großonkel dagegen sein Haus bis zum Todestag behalten und wäre dieses an die Großnichte vererbt worden, wären aufgrund der besonderen Bewertungsvorschriften für Haus- und Grundbesitz bei einem etwa an halbierten Erbschaftsteuerwert nur rund 70.000,00 DM an Erbschaftsteuer angefallen. Dies gelte auch dann, wenn die Großnichte später selbst zum Preis von 600.000,00 DM verkauft hätte. Durch ungeschickte Erbschaftsplanung fielen in diesem Erbfall 105.000,00 DM mehr an Steuern an, die vermieden werden hätten können.







Weitere Tipps und Hinweise zur Erbschaftsteuer sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, Telefax: 0228/9355799, bestellt werden können.







Quelle: dge



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