Falsche Daunenjacke: Urteil gegen Amazon
(Köln/München) - Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs "Daunenjacke" für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz "Primaloft" war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.
Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az 17 HK O 2290/17).
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