Pressemitteilung | pro familia e.V. - Bundesverband

Falsche Darstellung in der dpa-Meldung zur Schwangerschaftsabbruch-Statistik

(Frankfurt am Main) - Die „Pille danach“ hat nichts mit einem Schwangerschaftsabbruch zu tun, wie fälschlicherweise in einer dpa-Meldung vom 17.Juni 2004 berichtet wurde. In der Meldung wird die medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs auch als sogenannte „Pille danach“ bezeichnet. Der Bundesverband pro familia weist darauf hin, dass in der Öffentlichkeit häufig eine Gleichstellung bzw. Verwechslung der Methoden stattfindet. Es ist außerordentlich wichtig, klarzustellen, dass es sich um zwei völlig verschiedene Wirkungsweisen und Anwendungsgebiete handelt.

Das Präparat Mifegyne ist u.a. zugelassen für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bis zum 49. Tag in der Schwangerschaft. Die „Pille danach“, auch als Nachverhütung oder Notfallverhütung bezeichnet, kann bis zu 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder einer Verhütungspanne angewendet werden, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Die Hauptwirkung basiert auf der Verzögerung oder Verhinderung des Eisprungs. Die „Pille danach“ hat keine Wirkung auf eine bereits bestehende Schwangerschaft. Ein Abbruch kann damit nicht herbeigeführt werden. Aufgrund der hohen Sicherheit, der geringen Nebenwirkungen und fehlenden Gegenanzeigen ist die „Pille danach“ bereits in zehn europäischen Ländern rezeptfrei zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
PRO FAMILIA Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt Telefon: 069/639002, Telefax: 069/639852

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