Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Fallpauschalengesetz scheitert im Bundesrat

(Bonn) - Der Bundesrat hat am 1. Februar das Gesetz zur Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems (DRG-System) in den deutschen Krankenhäusern abgelehnt. Die Bundesregierung wird jetzt voraussichtlich den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag anrufen.
Die unionsregierten Länder, die das Fallpauschalengesetz im Bundesrat ablehnten, kritisieren insbesondere, dass das neue Vergütungssystem die flächendeckende Krankenhausversorgung der Bevölkerung gefährde. Die gesetzlichen Krankenkassen befürworten hingegen das Gesetz. Die Bundesärztekammer setzt sich für eine Streckung des Zeitplans bei der Einführung ein.

Laut Gesetzentwurf können die Krankenhäuser das neue Vergütungssystem ab 2003 freiwillig einführen, ab 1. Januar 2004 ist es dann bindend. Die Krankenhäuser erhalten laut Entwurf 2003 und 2004 rund 100 Millionen Euro zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das Geld ist an den Nachweis der Verbesserungen gebunden.

Das Fallpauschalensystem selbst wird zur Zeit von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erarbeitet. Das System lehnt sich an das australische DRG-System an und wird den deutschen Besonderheiten angepasst. Dazu wird das Leistungsspektrum der Krankenhäuser in einem Katalog von 600 bis 800 Abrechnungspositionen abgebildet. Nach einem erfolgreichen Methodentest sollte jetzt eigentlich die DRG-Kalkulationsphase beginnen. Nach Darstellung der Selbstverwaltung wollen sich daran mehr als 400 Krankenhäuser beteiligen.

Quelle und Kontaktadresse:
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