Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Fallpauschalengesetz: Krankenhäuser vor neuen Herausforderungen

(Berlin) - Mit der Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes im Bundesrat und der damit verbundenen Neuregelung der Krankenhausfinanzierung kommt eine der einschneidensten Veränderungen auf die Krankenhauslandschaft in Deutschland zu. Die Neuregelung löst das bisherige Mischsystem aus Fallpauschalen, Sonderentgelten und Pflegesätze ab. Dieses Vergütungssystem kann nach Auffassung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz in den Krankenhäusern führen. Der Ausschuss bemängelt jedoch die durch die Ausgestaltung des Gesetzes zu befürchtenden unkalkulierbaren Finanzierungsrisiken insbesondere für kommunale Krankenhäuser.

"Das DRG-Fallpauschalensystem wird zu mehr Wettbewerb und Transparenz bei der Erbringung von Krankenhausleistungen führen", erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, anlässlich der Sozialausschusssitzung des Verbandes am 19. April in Bexbach (Saarland). Entscheidend sei jedoch, unter welchen Kriterien ein solches System eingeführt und angewandt werde.

Hier setzt die Kritik des Ausschusses an dem Fallpauschalengesetz ein: Zukünftig sollen die Krankenhäuser über Festpreise nach australischem Vorbild abrechnen. Dabei wird jedoch verkannt, so Uedelhoven, dass zum einen die Vergleichbarkeit fehle, zum anderen auch in Australien nicht längst nicht alles über Fallpauschalen abgegolten werde. Notfallversorgung, teure Medikamente und Ausbildungskosten sind z. B. nicht von dem dortigen Fallpauschalensystem erfasst. Auch müsse berücksichtigt werden, dass nicht jedes Krankheitsbild gleichmäßig verlaufe. Die kommunale Seite habe immer davor gewarnt, eine 100 %ige DRG-Abrechnung ohne Öffnungsklausel vorzusehen. Dies führe zu unkalkulierbaren Kostenrisiken für die Krankenhäuser. Gerade Allgemeinkrankenhäuser werden zukünftig nur noch effizient arbeiten können, wenn sie sich stark spezialisieren. Dies führt nicht nur zu einem möglicherweise vertretbaren Abbau von Betten, sondern zur Schließung ganzer Krankenhäuser, von dem insbesondere die Versorgung in der Fläche betroffen werde.

"Wir haben im Gesetzgebungsverfahren versucht Änderungen im Fallpauschalengesetz zu erreichen, die zum einen die grundsätzliche Unterstützung des Gesetzes deutlich machen, zum anderen aber Instrumente schaffen, um das Gesetz auch mit Blick auf eine flächendeckende Versorgung mit Krankenhausleistungen umsetzbar zu gestalten", betont Uwe Lübking, Fachbeigeordneter im DStGB. Leider sei die Politik diesen Wünschen nicht hinreichend gefolgt.

Darüber hinaus fehle es nach den Darstellungen Lübkings zurzeit an der für die Umsetzung notwendigen vor- und nachgelagerten Bereiche, z. B. der ambulanten ärztlichen und pflegerischen Versorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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