Pressemitteilung | k.A.

Fallpauschalengesetz: Erhebliche finanzielle Mehrbelastung für ambulanten Bereich

(Köln) – Erheblichen finanziellen Mehrbedarf von bis zu 30 Prozent in der ambulanten ärztlichen Versorgung prognostiziert der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Maximilian Zollner, sollte der Bundesrat am 1. März 2002 dem Entwurf des Fallpauschalengesetzes zustimmen. Nach diesem Gesetz soll die Finanzierung im Krankenhaus nach Tagessätzen durch eine pauschale Vergütung nach Krankheitsbild (DRG’s) abgelöst werden. Deshalb forderte er nachdrücklich, bereits jetzt dafür zu sorgen, dass diese zusätzlich entstehenden Kosten im ambulanten Bereich entsprechend gegenfinanziert würden.

Es sei zu erwarten, dass durch die Einführung der DRG’s die Patienten erheblich früher als bisher aus den Krankenhäusern entlassen würden. Dies führe zu einem erheblich größeren Therapie- und Betreuungsaufwand im ambulanten Bereich als dies bisher der Fall sei. Die dadurch entstehenden Mehrkosten könnten auf keinen Fall aus den jetzt vorhandenen Mitteln für die vertragsärztliche Versorgung aufgebracht werden, da sonst keine ausreichende ambulante Versorgung für die anderen Patienten mehr gewährleistet werden könne, betonte Zollner.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. Belfortstr. 9 50668 Köln Telefon: 0221/9730050 Telefax: 0221/7391239

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