Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Fallpauschalen: Untauglicher „Rettungsversuch“ ohne Lerneffekt

(Berlin) – „Die Vorstellungen des IKK-Bundesverbandes zur Einführung der Fallpauschalen erfordern nicht nur einen enormen Zusatzaufwand, sondern sind gleichzeitig auch ohne jeden praktischen Nutzen.“ So lautete am 19. Oktober das Resümee des Hauptgeschäftsführers der DKG, Jörg Robbers zum „Rettungs-Konzept“ des Kassenverbandes für die Einführung der Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus.

Wenn die Krankenhäuser im Jahr 2003 lediglich Daten an die Kassen übermitteln würden, ohne dass danach tatsächlich abgerechnet werde, sei der Lerneffekt für beide Seiten gering. Statt einer „Scheinanwendung„ habe die DKG eine echte Anwendung des Systems im Jahre 2003 vorgeschlagen, stellte Robbers klar. Nach diesem Optionsmodell stehe es den Häusern 2003 frei, nach altem oder neuem System abzurechnen. Leistungen, die bis dahin noch nicht als Fallpauschale kalkuliert seien, würden im Rahmen eines Restbudgets zunächst noch nach herkömmlicher Art abgerechnet werden. Der DKG-Hauptgeschäftsführer: „Ein Restbudget ist nicht zuletzt auch deshalb sinnvoll, weil dadurch der Druck einer 100-Prozent-Abbildung von Krankenhausleistungen über DRGs sinkt“. Robbers wies erneut darauf hin, dass in keinem Land der Welt alle Krankenhausleistungen ausnahmslos über DRGs abgerechnet werden.

Robbers wertete das Papier als neues Zeichen dafür, dass die Kassenseite völlig uneinheitlich argumentiere. Eine konstruktive Vorbereitungsarbeit für die Einführung der Fallpauschalen werde durch die Zerrissenheit in der Kassenschaft damit erheblich erschwert. Er sei schon sehr verwundert, dass die Kassen, die zunächst beim Zeitplan gedrängt hätten, sich jetzt bei der optionalen Einführung im Jahr 2003 überfordert zeigten, stellte der DKG-Hauptgeschäftsführer fest. Während die GKV-Spitzenverbände noch bis September 2001 die Auffassung vertraten, dass zum 1.1.2003 ein vollständig an deutsche Verhältnisse adaptiertes System zur Verfügung stehe, soll nach den neuen Kassen-Verlautbarungen nicht einmal das Optionsmodell rechtzeitig fertig gestellt werden können. Das – so Robbers - sei völlig unverständlich, weil dies ein ohnehin notwendiger Zwischenschritt bei der Anpassung des australischen Klassifikations-Systems auf deutsche Verhältnisse darstelle.

Zugleich wies der DKG-Hauptgeschäftsführer Schuldzuweisungen zurück, die DKG verzögere die Erstkalkulation der beteiligten Krankenhäuser. Die Teilnehmer hätten längst bestimmt sein können, wenn sich die GKV-Spitzenverbände aktiv an der Konzeptionierung des Auswahlverfahrens beteiligt hätten.

Der IKK-Bundesverband hatte in einem heute veröffentlichten Papier die Abrechnung von Krankenhäusern nach Fallpauschalen bereits im Jahr 2003 auf freiwilliger Basis (Optionsmodell) für unmöglich erachtet. Gleichzeitig hatte der Kassenverband vorgeschlagen, dass Krankenhäuser im Jahr 2003 - zusätzlich zur herkömmlichen Abrechnung nach Tagessätzen - lediglich Fallpauschalen-Daten an die Kassen übermitteln, ohne mit diesen Pauschalen tatsächlich abzurechnen (Spiegelmodell). Das Optionsmodell, das die DKG zuvor entwickelt hatte, ist von der Bundesregierung im Regierungsentwurf zum Fallpauschalengesetz (FPG) aufgegriffen worden.

Quelle und Kontaktadresse:
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