Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Fallpauschalen: DKG plädiert für freiwillige Einführung in 2003

(Köln) - „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft steht voll hinter der gefundenen Optionslösung zur Einführung der Fallpauschalen im Jahre 2003 und wird jetzt ihren Beitrag leisten, damit sie auch so verwirklicht werden kann, wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht.“ Das machte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Volker Odenbach, am 8. Oktober 2001 auf einer Expertenveranstaltung in Köln vor den rund 150 Teilnehmern deutlich. „Voraussetzung ist, dass der Modellcharakter der Optionslösung herausgestellt wird und keine präjudizierende Wirkung für das verbindliche Fallpauschalen-System im Jahr 2004 besteht“.
Odenbach zeigte sich indes verwundert, dass „die Kassen, die zunächst beim Zeitplan gedrängt haben, sich jetzt bei der optionalen Einführung im Jahr 2003 überfordert sehen“.

Der Hauptgeschäftsführer der DKG, Jörg Robbers, stellte in seinem Referat die Voraussetzungen des Optionsmodells heraus. Dabei sei es unumgänglich, dass die Krankenhäuser ein einseitiges Wahlrecht besäßen, nach dem neuen Vergütungssystem im Jahr 2003 abzurechnen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass das Modell aufgrund des Vetos einer einzelnen Krankenkasse von Anfang an zum „Rohrkrepierer“ verkomme, warnte Robbers. Die DKG wisse, dass viele ihrer Krankenhäuser im Jahre 2003 freiwillig nach DRG abrechnen werde. Von dieser Lernmöglichkeit könnten indes auch die Kassen profitieren.

Karl-Heinz Tuschen, Referatsleiter im BMG ließ anschließend keinen Zweifel daran, dass auch der Gesetzgeber das Optionsmodell nur mit einem alleinigen Wahlrecht der Krankenhäuser für realisierbar erachte. Im Verlauf seines Vortrages hob Tuschen auf die Mengenentwicklung des zukünftigen DRG-Systems ab. Er betonte, dass die Steuerung keinesfalls über den Preis sondern nur über zusätzliche Anreize erfolgen könne.

Der Vorsitzende des Fachausschusses für Krankenhausfinanzierung der DKG und Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Dr. Rudolf Kösters, warnte allerdings davor, die Krankenhäuser bei der Systemsteuerung einer Kollektivhaftung zu unterziehen. Derzeit befände sich das Morbiditätsrisiko voll auf Seite der Krankenhäuser. Kösters forderte den Gesetzgeber daher auf, mittelfristig den medizinischen Fortschritt und die demographische Entwicklung bei der Budgetgestaltung zu berücksichtigen.

Zu der Fachtagung “Countdown für die German-DRGs“ hatte die DKG anlässlich der geplanten Einführung von Fallpauschalen im Krankenhaus (DRG= Diagnosis Related Groups) zahlreiche Experten aus Krankenhäusern und Gesundheitspolitik eingeladen.

Quelle und Kontaktadresse:
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