Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Fallpauschale: Wirtschaftliche Krankenhäuser sollen künftig bestraft werden

(Berlin) - "Die Änderungsanträge zum Fallpauschalengesetz führen zu groben Verwerfungen in der deutschen Krankenhauslandschaft". Das stellte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Volker Odenbach, am 3. Dezember in Berlin heraus. Der DKG-Präsident: "Wenn diese Anträge so im Gesetz berücksichtigt würden, hieße das, dass leistungsfähige Krankenhäuser bestraft würden." Der Grund ist die Absicht, auch Zusatzentgelte, die neben den Fallpauschalen (DRGs = Diagnosis Related Groups) gezahlt werden, unter den Budgetdeckel zu zwängen. Sollte die Ausgabenentwickung oberhalb der Veränderungsrate liegen, würde das zu einer Absenkung des Basisfallwertes (Grundwert für die pauschale Vergütung) führen.

Deutlich werde die Problematik insbesondere beim Sicherstellungszuschlag, er läuterte Odenbach. Dieser soll solchen Krankenhäusern ein Überleben sichern, die aus der Landeskrankenhausplanung heraus erforderlich sind, aber aufgrund der Lage oder der Bevölkerungsverteilung, nicht kostendeckend mit Fallpauschallen arbeiten können. Bei der geplanten Kollektivhaftung würden wirtschaftlich arbeitende Krankenhäuser, die keinen Sicherstellungszuschlagerhalten, durch sinkende Preise benachteiligt. "Dies ist und kann nicht die Absicht der Regierung bei der politischen Konzeption des leistungsorientierten Vergütungssystems gewesen sein", erklärte der DKG-Präsident .

Odenbach warnte zudem nachdrücklich davor, das australische Vergütungssystem komplett in Deutschland anzuwenden - so wie es der jüngste Änderungsantrag vorsieht. Dies führe zu einer Verzerrung der Leistungsgerechtigkeit, da die wahren Kostenverhältnisse in Deutschland nicht abgebildet würden. Der DKG-Präsident betonte: "Die Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner werden damit schlichtweg unterlaufen". Kassenverbände und DKG hatten sich am 27.6.2000 in einem Vertrag darauf verständigt, ein Fallpauschalen-System zu entwickeln, das auf deutschen Kostenverhältnissen beruht. Lediglich die Diag-nosesystematik sollte von Australien übernommen werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.242 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,5 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 110 Mrd. DM Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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