Pressemitteilung | k.A.

Fallkostenpauschalen: DGVP befürchtet Risiken für die Patienten

(Heppenheim) - Eher Risiken als Verbesserungen für die Behandlungsqualität im Krankenhaus erwartet die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) angesichts der derzeitigen Diskussionen um die Umsetzung der Fallpauschalen.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der Patientenvertretung, Ekkehard Bahlo, ist zu erwarten, dass die mit dem künftigen Abrechnungssystem verbundenen Anreize für die Krankenhäuser, aus den Fallpauschalen möglichst viel Gewinn zu ziehen, vielfach zu einer verkürzten oder minimalistischen Patientenbehandlung führen werden.

Falsche Anreize könnten dazu verleiten, dass zum Beispiel beim "Diabetiker-Fuß" anstelle eines aufwändigeren konservativen Verfahrens die Amputation bevorzugt wird, weil sie unterm Strich vielleicht "mehr bringt". "Unter diesen Umständen ist nicht auszuschließen, dass zum Beispiel ein Diabetiker mit einem verlorenen Zeh bei entsprechend eingeschränkter Lebensqualität dafür bezahlen muss, dass die Klinik den Höchstsatz in Rechnung stellen kann," sagte Bahlo. Die DGVP befürchtet, dass durch verfrühte Entlassungen aus dem Krankenhaus eine entsprechende Nachbehandlung in der Praxis des Haus- oder Facharzts notwendig wird. Damit würden die Kosten lediglich vom Krankenhausbereich in den der ambulanten Medizin verschoben - ohne eine Qualitätsverbesserung für den Patienten und ohne Kosteneinsparungen!

Angesichts der erheblichen Risiken und Ungereimtheiten, die jetzt bei der unter Zeitdruck stehenden Vorbereitung der Fallpauschalen erkennbar werden, fordert die DGVP Politik und Selbstverwaltung auf, der Behandlungsqualität kranker Menschen oberste Priorität zu geben statt zuzulassen, dass der Ökonomisierung des Medizinbetriebs Tür und Tor geöffnet werden.

Mit dem im Frühjahr verabschiedeten Fallpauschalengesetz hat der Gesetzgeber die Einführung eines neuen Abrechnungssystems im Krankenhaus verfügt. Danach werden künftig die stationären Leistungen nicht mehr nach Tagespflegesätzen abgerechnet, sondern nach Pauschalsätzen, die für über 800 verschiedene Erkrankungen bzw. Behandlungsfälle festgelegt werden müssen. In Zukunft wird also nicht mehr die Dauer des stationären Aufenthalts eines Patienten entscheidend für die Höhe der Kosten sein, die Krankenhäuser den Krankenkassen in Rechnung stellen, sondern die unter standardisierten Bedingungen für diesen Patienten erbrachte medizinische Leistung. Ziel dieser Umstellung ist es, die Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung in Deutschland zu erhöhen und gleichzeitig die Behandlungsqualität auf einheitlichem Niveau sicher zu stellen. Die Neuregelung soll ab 2004 verbindlich in allen Krankenhäusern eingeführt werden, nach bisherigem Stand können Häuser sie jedoch schon ab kommendem Jahr freiwillig umsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

NEWS TEILEN: