Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention tritt in Kraft: Kinderhilfswerk kritisiert Protokoll als verpasste Chance
(Osnabrück) - Das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie tritt am 18. Januar in Kraft. Nachdem Rumänien als erforderliches zehntes Land im Oktober ratifiziert hat, ist das Protokoll nun für die Unterzeichnerstaaten rechtlich bindend. Hintergrund des Dokumentes ist eine VN-Resolution aus dem Jahr 1994, die konkretere internationale Maßnahmen zum Schutz von Kindern in diesen Bereichen fordert. Deutschland hat dieses Zusatzprotokoll unterschrieben, aber noch nicht verabschiedet.
Als Verstärkung der Kinderrechtskonvention gedacht, der außer den USA und Somalia alle Länder der Welt beigetreten sind, wird das Zusatzprotokoll diesem Ziel nach Ansicht von terre des hommes nicht gerecht: Das Dokument ist eine verpasste Chance, denn es bleibt hinter bereits bestehenden internationalen Vorgaben zurück. Es setzt weder strengere Standards noch nimmt es die Staaten bei der Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung stärker in die Pflicht, erklärt Boris Scharlowski, Koordinator der Internationalen
Kampagne gegen Kinderhandel von terre des hommes.
So verbieten bereits die Kinderrechtskonvention oder die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit den Handel mit Kindern und machen präzisere Vorgaben. Das Zusatzprotokoll hingegen erfasst nicht einmal ausreichend die vielen Facetten des Kinderhandels. Auch fehlen die nötigen Schritte, um dieses Verbrechen an jährlich hunderttausenden von Mädchen und Jungen weltweit zu bekämpfen, klagt Scharlowski.
Dazu gehört ein ausreichender Opferschutz, der verhindert, dass etwa in die Prostitution gehandelte Kinder als Kriminelle verfolgt werden. Es fehlen außerdem Maßnahmen, die eine wirksamere Verfolgung der Täter sicherstellen.
Um Kinderhandel zu stoppen, braucht es kein weiteres internationales Vertragswerk, sondern den politischen Willen, die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention auch wirklich umzusetzen, erklärt Scharlowski. An die Adresse der deutschen Regierung fordert terre des hommes, endlich den Vorbehalt gegen die Kinderrechtskonvention zurück zu nehmen. Mit dieser Einschränkung, die verhindert, dass Flüchtlingskindern in Deutschland der gleiche Schutz gewährt wird wie deutschen Kindern, hat Deutschland die Konvention 1992 ratifiziert. Da gehandelte Kinder häufig illegal und unbegleitet ins Land kommen, sind sie durch ihren rechtlichen Status und aufgrund fehlender Hilfsangebote gleich doppelt Opfer. terre des hommes hat den Kampf gegen Kinderhandel zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Mit einer im Herbst 2001 gestarteten Internationalen Kampagne setzt sich das Kinderhilfswerk auch für einen besseren rechtlichen Schutz von gehandelten
Jungen und Mädchen ein.
Quelle und Kontaktadresse:
terre des hommes Deutschland e.V. Hilfe für Kinder in Not
Ruppenkampstr. 11 a
49084 Osnabrück
Telefon: 0541/71010
Telefax: 0541/707233
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