Faire und bürokratiearme Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive
(Berlin) - Private Busunternehmen brauchen eine faire und bürokratiearme Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive der EU in Deutschland
Mit Blick auf die nationale Umsetzung der Clean Vehicles Directive der EU formuliert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) die notwendigen Anforderungen aus Sicht des Mittelstands im Gewerbe.
Wichtig ist es, einen Förderungsrahmen für die Anschaffung von emissionsfreien Fahrzeugen zu gestalten, der unbürokratisch und frei von Wettbewerbsverzerrungen ist, damit auch private Busunternehmen und ihre Fahrgäste profitieren können.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 19. Dezember in einem Positionspapier konkrete Anforderungen für die nationale Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive definiert. Grundlage für die Ausgestaltung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sind dabei vor allem zwei Faktoren: Eine Benachteiligung des Mittelstands - etwa beim Zugang zur Fördermitteln - im Vergleich zu den großen öffentlichen Verkehrsbetrieben muss ausgeschlossen werden. Zudem sollten die Prozesse und Strukturen möglichst bürokratiearm ausgestaltet sein.
bdo-Präsident Karl Hülsmann sagte zum Stand der nationalen Umsetzung der Clean Vehicles Directive: "Busse sind schon heute das Rückgrat des umweltschonenden öffentlichen Personenverkehrs. Mit der Clean Vehicles Directive ist der Weg dafür vorgezeichnet, dass unsere Branche weitere Einsparungen bei den Emissionen schafft. Damit dies gut gelingt, brauchen wir eine faire Förderkulisse. Wir brauchen einen bürokratiearmen rechtlichen Rahmen, der die Umstellung auf alternative Antriebsformen auch für kleine und mittelständischen Unternehmen praktikabel und ohne Wettbewerbsverzerrungen ermöglicht. Private Busunternehmen dürfen bei der Umstellung auf alternative Antriebe gegenüber Betrieben in öffentlicher Hand nicht benachteiligt werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)
Christian Wahl, Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400