Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Faire politische Rahmenbedingungen bei der Rücknahme von Elektronikschrott und Altfahrzeugen

(Bonn/Berlin) - „Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für Elektronikschrott und Altfahrzeuge muss unter der Beibehaltung anspruchsvoller ökologischer Zielvorgaben erfolgen und darf darüber hinaus nicht zu einem Verlust der Selbstständigkeit der mittelständischen Entsorgungswirtschaft führen“. Dies erklärte der Vorsitzende der Fachvereinigung Stahl-, Metall-, Kfz-und Elektronikschrottrecycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Bonn/Berlin, Klaus Hennemann, beim 3. Europäischen Recyclingtag in Berlin.

Mit dem Entwurf der Europäischen Elektronikschrottrichtlinie sei nach jahrelangem Ringen ein gesamthaftes Regelwerk auf dem Weg gebracht worden, das sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiere, betonte er. Bereits vor langem habe der bvse darauf hingewiesen, dass Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten getrennt von anderen Abfällen erfasst werden müssten. Deshalb ist es für den Verband auch nicht nachvollziehbar, dass der Umweltministerrat nicht das vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Wegwerfverbot für Elektroaltgeräte sowie die Mindestsammelquote von durchschnittlich sechs Kilogramm pro Einwohner und Jahr übernommen habe. „Mit dem Wegwerfverbot könnte der Weg insbesondere von kleineren Haushaltsgeräten in die Beseitigung unterbunden werden“, sagte Hennemann.

Die bvse-Fachvereinigung unterstützt die Vorschläge des Europäischen Parlaments zu anspruchsvollen Verwertungsquoten. Die Wiederverwendungs- und Recyclingquoten könnten aber erst erfüllbar sein, wenn bei zukünftigen Gerätegenerationen noch stärker eine demontage- und recyclingfreundliche Produktgestaltung berücksichtigt wird. Des weiteren müsse die geplante Rücknahme durch die Hersteller zu wettbewerbskonformen Lösungen führen. Bereits bestehende produktorientierte Verordnungen hätten in der Praxis zu einer fortschreitenden Oligopolisierung des Marktes geführt, so der Fachvereinigungsvorsitzende.

Der kürzlich vorgelegte Entwurf eines Altfahrzeuggesetzes zeige ebenfalls, dass den Herstellern zukünftig eine zentrale Führungsrolle in der Rücknahme der Altfahrzeuge zukomme. So würden einzelnen Verwertungsbetrieben der Branche bereits jetzt Zertifizierungskriterien durch die Hersteller auferlegt, die über die gesetzlichen Anforderungen (Entsorgungsfachbetrieb und Anerkennung nach Altautoverordnung) hinaus gehen.

„Die Selbstständigkeit der mittelständischen Verwertungsbetriebe ist jedoch ein grundlegender Bestandteil eines funktionierenden Marktes“, betonte Hennemann. Um zielführende Entsorgungsdienstleistungen anbieten zu können, erhalte die Idee der Mittelstandskooperationen eine immer höhere Bedeutung. Allerdings müssten die politischen Rahmenbedingungen gewährleisten, dass allen Wirtschaftsbeteiligten gleiche Chancen zum Marktzutritt jederzeit und nicht nur in der Theorie ermöglicht werde.

Quelle und Kontaktadresse:
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